Hallo zusammen,
ist zwar off-Topic aber für die vielen Homepage-Inhaber bestimmt wichtig zu
wissen:
In der PC-Welt 7/2002 steht in einem Artikel zu Homepages folgendes:
---Zitat--
Für eine private Homepage gilt §6 des Mediendienstestaatsvertrages. Der
Betreiber der Seite muss seinen Namen und die Anschrift auf der Seite
angeben........Erscheinen auf der Homepage regelmäÃig Beiträge ähnlich wie
in einer Zeitung, muss zusätzlich ein Verantwortlicher für diese Inhalte mit
Namen und Adresse genannt werden. Auf gewerblich genutzten Seiten muss
darüber hinaus eine Mailadresse eingetragen sein.......
Die Behörden prüfen aber nicht nach ob diese Angaben vorhanden sind. Eine
fehlende oder falsche Anbieterkennzeichnung könnte jedoch gemäà §13
Teledienstegesetz mit einem BuÃgeld von bis zu 50000 Euro bestraft
werden......
--Zitat Ende--
Das heiÃt in Endeffekt wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn euch jemand
etwas Böses will und Anzeige erstattet kann es teuer werden.
Viele GrüÃe
Ute