Hallo zusammen,
Petra hat den Brief an das Verbraucherministerium bezüglich GP aufgesetz.
Ich werde zu diesem Brief nach Holland und Düsseldorf eine
Unterschriftenliste mitnehmen. Wenn ihr geschädigt seit, aber nicht auf eine
dieser Börsen kommt, verseht den Brief bitte mit eurer vollständigen
Anschrift, druckt ihn aus und sendet ihn an:
Petra Foede
Mühlweg 11
55545 Bad Kreuznach
Briefe und Unterschriftenliste werden dann gesammelt an das
Verbraucherministerium geschickt. Je mehr sich an der Briefaktion
beteiligen, desto mehr Gehör finden wir. Deshalb bitte den Brief auch an
Geschädigte ohne Internetanschluss weiterleiten.
Viele GrüÃe
Ute Pleh
An das
Bundesministerium für Verbraucherschutz
Fachreferat 213
11055 Berlin
Betr.: Erhebung von Verwaltungsgebühren durch den
privaten Paketdienst German Parcel Service
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unterzeichner dieses Briefes sind Empfänger von
Paketen aus den USA oder Kanada, welche durch den
privaten Paketdienst German Parcel Service (GPS)
zugestellt wurden. Wir alle haben danach für verzollte
Pakete als Empfänger - nicht als Auftraggeber! -
Rechnungen von GPS erhalten, in denen eine
Verwaltungsgebühr von 17 Euro plus Mehrwertsteuer für
die ungefragt von GPS selbst vorgenommene Verzollung
gefordert wird. Der Empfänger hat nicht die
Möglichkeit, sein Paket selbst beim Zoll abzuholen.
Seine Forderung stützt GPS als deutsche Tochter von
General Logistic Systems auf eine vertragliche
Vereinbarung mit der amerikanischen Post United States
Postal Service (USPS), in der es heiÃt: "General
Logistic Systems charges an administrative fee of 17
Euros for each package for customs clearance. This fee
is not included in the postage paid by the sender and
is the responsibility of the recipient." Ausnahmslos
alle Pakete, die bei USPS aufgegeben werden, werden in
Deutschland von GPS zugestellt.
Nach Auskunft der Verbraucherberatungen hat die
Vereinbarung zwischen USPS und General Logistic bzw.
German Parcel keinerlei rechtsbindende Wirkung für
deutsche Verbraucher, die als Paketempfänger nicht
Vertragspartner sind und auch nicht Auftraggeber,
sondern unbeteiligte Dritte. Dennoch beharrt GPS auch
bei entsprechendem Vorhalt auf seiner Forderung und
versendet Mahnungen mit Androhung der
Zwangsvollstreckung, wenn lediglich die Zollgebühren
überwiesen werden. Verzollt werden übrigens
gewerbliche Pakete ab 22 Euro, de facto also alle,
denn das Porto wird in den Wert eingerechnet. Für
private Pakete gilt eine Wertgrenze von 45 Euro laut
GPS.
Mittlerweile ist German Parcel dazu übergegangen, die
Unterschrift bei Ãbergabe des Pakets als
Einverständniserklärung im Hinblick auf Verzollung und
Verwaltungsgebühr auszulegen. In der Regel wird darauf
jedoch nicht hingewiesen, der Empfänger erhält nicht
einmal eine Durchschrift der Empfangsbestätigung. In
der Rechnung steht dann: "Mit Ihrer Unterschrift bei
der Auslieferung des Pakets haben Sie sich mit der
Verzollung durch German Parcel und mit der Ãbernahme
der entstandenen Kosten einverstanden erklärt."
Weigert sich der Empfänger im übrigen zu
unterschreiben, wird ihm das Paket nicht ausgehändigt!
Diese Geschäftspraktiken betrachten wir als unseriös
und rechtswidrig. Dennoch blieben Beschwerden bei
Verbraucherberatungen und bei der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post bisher wirkungslos. Es
fehle eine Handhabe, rechtlich gegen GPS vorzugehen,
heiÃt es.
Als betroffene Verbraucher bitten wir Sie, die nötige
Rechtssicherheit für Empfänger von Paketen aus den USA
oder Kanada herzustellen, entweder durch direkte
Intervention bei GPS oder durch eine eindeutige
gesetzliche Regelung.
Ihre Antwort richten Sie bitte an: Petra Foede,
Mühlweg 11, 55545 Bad Kreuznach
Mit freundlichem GruÃ