Liebe Leute,
in der Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom 30.4./01.05. hatte die Rubrik
"Verbraucherservice" die GLS-Verzollungspraktiken zum Thema.
Zusammenfassend haben die Recherchen der Verbraucher-Beratung Frankfurt bei
Hauptzollämtern und der Oberfinanzdirektion Koblenz folgendes ergeben:
"Für Pakete, die per Luftfracht aus USA versandt und hier von privaten
Speditionsunternehmen zugestellt werden, müssen Empfänger nur dann Zoll
bezahlen, wenn sie das Unternehmen vorher ausdrücklich mit der Verzollung
beauftragt haben."
2. Punkt und vielleicht für alle GLS-Geschädigten besonders interessant:
Lt. Auskunft der Oberfinanzdirektion Koblenz, Abt. Zoll- und
Verbrauchersteuern, "muss diese Vollmacht in dem Augenblick vorliegen, in
dem das Paket zur Verzollung angemeldet wird, das heiÃt, wenn es in
Deutschland aus dem Flugzeug geladen wird" ... "Nur dann wird der Empfänger
auch Abgabenschuldner und muss die Zollgebühren zahlen. Andernfalls wird der
Paketdienst Abgabenschuldner und muss anstelle des Empfängers für das
Zollentgelt aufkommen."
Nachträgliche Beauftragungen seien gegenstandslos.
Wenn Zollabgaben gezahlt wurden, rät die Verbraucherberatung, diese per
formlosen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt mit dem Hinweis
zurückzufordern, dass der Empfänger dem Paketdienst keine Vollzugsmacht
erteilt habe. Desweiteren sollte auch die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert
werden.
Die Verbraucher-Zentrale Hessen bietet eine Beratung zu diesem Thema:
VZH GroÃe Friedberger Str. 13-17, 60313 Frankfurt für 1,86 EUR jeweils mo -
fr von 10 bis 18 Uhr unter der Telefonnur. 0190 / 87328-2
Gruss Ellen