Mal was rechtliches zur Info, falls es noch nicht alle gelesen haben:
Der BGH hat heute sein Urteil in Bezug auf ebay-Auktionen gefällt...betrifft
aber auch alle weiteren "Auktions"Häuser - falls es überhaupt noch welche
gibt (?)
Der letzte Absatz der einkopierten Auszüge ist auch für private Verkäufer
wichtig!!!!:
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei
Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben künftig bei Versteigerungen des
Internet-Auktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel
binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen
Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei
einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen
des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, begründete der BGH am
Mittwoch sein Urteil.
...
Der BGH hat nun zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil
eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien, sondern
"Kaufverträge zum Höchstgebot".
...
Nicht abschließend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die
professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten lassen muss. Die
Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay-Verkäufer teilweise auch dann als
"Unternehmer", wenn sie über einen längeren Zeitraum sehr viele Artikel via
Internet versteigern
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viele Grueße
Constanze