Hallo, EDe und alle,
schön, daß dieses Thema nicht so schnell verschwindet :-)
Ernst-Dieter Gorny schrieb:
besonders deutlich wird dies an den ersten zwei Booklets: Die Titelblätter unterscheiden sich nur fdurch das 'R' hinter Barbie.
Das "r" und "tm" beziehen sich nur auf das amerikanische Markenrecht, die trademarks. Wenn man ein trademark anmeldet, darf man schonmal das "tm" schreiben. Wenn es einem dann erteilt worden ist, darf man "r" schreiben.
Mit dem Lilli-Patent hat das nichts zu tun. Das "r" oder "tm" bezieht sich nur auf die spezielle Schreibweise des Barbie-Namens - die darf sich Mattel natürlich als Marke anmelden. Das "r" tauchte lange vor dem Kauf des Patents auf.
Auf den ersten Barbie-Kopf hat Mattel übrigens kein trademark - deshalb gab es so viele Nachahmungen davon. Die späteren Köpfe sind dagegen geschützt. Diese Unterlagen hat Mattel im Prozeß gegen Millers vorgelegt bzw. eben nicht vorlegen können. Ich habe die entsprechenden Webseiten damals gespiegelt; wenn es jemanden interessiert, kann ich sie gerne vorübergehend ins Netz stellen.
Viele Grüße
Anja