Hallo Jens handelt es sich um fehlberechnete Zölle, oder um die Bearbeitungspauschale, die rückerstattet wurde? Zollerstattungen hätten ja erst einmal von Dir beim Zollamt als fehlerhaft reklamiert werden müssen. Sollte es sich um die Erstattung der Bearbeitungspauschalen handeln, wäre die Begründung von GLS interessant :-))))) oder kam das Geld ohne jeden Kommentar und Vorgeschichte? Lass´ uns mehr wissen :-))))
viele Gruesse Constanze