Hallo, Jens,
[...] um zu erfahren wieviel ich denn nun bezahlen soll. Da ja auch keine Rechnung beilag. Keine Antwort. [...] Es stimmt ich hätte auf die Homepage schauen können, war bis dahin aber noch nie auf der Seite und habe nicht daran gedacht. Fehler und vielleicht ein wenig blöd von mir.
Ich bin zwar kein Jurist, aber etwas Unternehmerpraxis kann ich hier beisteuern: Es ist allgemein üblich, daß der Kunde x Tage _nach Rechnungserhalt_ zu zahlen hat. Es ist nicht Aufgabe des Kunden, selbst aktiv Webseiten zu durchforsten, um herauszufinden, was er für eine gelieferte Ware zahlen muß. Jeder Versender, den ich kenne, legt der Lieferung eine Rechnung bei, oder verschickt sie als separaten Brief. Solange die Ware nicht bezahlt ist, bleibt sie Eigentum des Verkäufers, aber solange keine Rechnung vorliegt, bekommt er auch kein Geld. Du hast Dich meiner Meinung nach völlig korrekt verhalten. Sogar mehr als korrekt, denn Du hast ja sogar den selbst errechneten Betrag bezahlt.
Liebe Grüße
Anja