Hallo Leute,
eigentlich wollte ich nichts mehr zu GP schreiben, aber ich verstehe nicht ganz, warum immer noch über die Rechtslage "diskutiert" wird. Die Sachlage ist klar. Ich fürchte, daà sich viele Anwälte nicht so recht trauen werden, in einer WISO Sendung dazu Stellung zu nehmen, da sie Bedenken haben, gegen die RAO zu verstoÃen und somit von der Kammer gerügt zu werden. Betreffend der Gebühr von GP:
1. es liegt kein Betrug vor, warum auch? Keine Tatbestandsmerkmale sind erfüllt.
2. es greift das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG). Dort im besonderen die Generalnorm:
"§1 Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoÃen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden."
Es ist möglich bei der IHK diesen Verstoà anzuzeigen (siehe auch Homepage der DIHK).
"§27a Abs. 1 Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird."
Abs. 2 Die Einigungsstellen sind für den Fall ihrer Anrufung durch einen letzten Verbraucher .... "
Nähere Bestimmungen regeln dann die Gesetze der entsprechenden Länder.
Ich bezahle die Rechnungen seit einigen Monaten nicht. Sollten jetzt langsam Mahnungen eintrudeln, bezahle ich zwar Zoll, aber nicht die Gebühr. So solltet Ihr es auch einfach machen. Würde aber gerne weiterhin auf dem laufenden gehalten werden, wann es die WISO Sendung geben wird.
viele liebe GrüÃe, Jens
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