Hi Leute, soweit so gut... reicht es denn weiterhin für mich als Privater Verkäufer einen Hinweis zu bringen das der Verkauf Privat ist und ich nichts gewährleiste oder umtausche??? Oder eben ein Satz das ich von Privat einen gebrauchten Artikel verkaufe???
Ciao Kathi
Mal was rechtliches zur Info, falls es noch nicht alle gelesen haben:
Der BGH hat heute sein Urteil in Bezug auf ebay-Auktionen gefällt...betrifft aber auch alle weiteren "Auktions"Häuser - falls es überhaupt noch welche gibt (?) Der letzte Absatz der einkopierten Auszüge ist auch für private Verkäufer wichtig!!!!:
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben künftig bei Versteigerungen des Internet-Auktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, begründete der BGH am Mittwoch sein Urteil. ... Der BGH hat nun zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien, sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot". ... Nicht abschließend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten lassen muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay-Verkäufer teilweise auch dann als "Unternehmer", wenn sie über einen längeren Zeitraum sehr viele Artikel via Internet versteigern
viele Grueße Constanze
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