Hallo Sonja, es tut mir deinetwegen leid, denn ich glaube, daß ein unversichertes Päckchen, das verlorengegangen ist, auch bedeutet, Du müßtest Deinem Käufer seinen Betrag ersetzen. Dieses Risiko geht man ein in dem Moment, wo man nicht als Paket, sondern als Päckchen etwas verschickt. Ich verschicke auch als Päckchen, es sei denn, die Kosten fürs Päckchen übersteigen die Kosten eines Paketes - oder die Wert der Ware ist besonders groß. Und natürlich muß man auch geräumige Zeit lassen, damit das Päckchen wirklich auch verloren sein muß - aber da würde ich die Rückerstattung unter der Bedingung abgeben, daß beim Auftauchen des Päckchens beim Käufer, muß dieser es sofort an den Verkäufer (Dich) zurückschicken. Dann kann man sich natürlich über die Versandgebühren dabei streiten, aber das bleibt hoffentlich der geringste Teil der Geschichte. Zurück bleibt natürlich der Gedanke, in welchem Umfang man dem Käufer glauben kann, wenn er das Päckchen als vermißt meldet. Vergleiche mal die momentane Lage mit den Bewertungen des Käufers. Wenn Du denkst, der Käufer ist vertrauenswert, würde ich ihm seine Zahlung erstatten - besonders wenn ich daran denke, ich könnte ihn nochmals zukünftig als Kunde wiedersehen. Schwierige Lage ist es jedoch - und ich wünsche Dir viel Glück damit. Gruß, Henning ----- Original Message ----- From: LovelySissi To: fhcbn Sent: Saturday, October 13, 2001 12:21 PM Subject: Rechtslage ??
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja