Hallo René, hallo Listies,
tja, was sagt man nun dazu? Wie denkt Ihr über
eBay? Ist eBay so ein Versteigerungsforum - oder nicht? Ich denke, das war
eigentlich der Sinn von eBay . . .
Und wie geht es nun bei so einer 'richtigen'
Versteigerung? Kann man sein Gebot zurückziehen? Meistens nicht.
Also - gilt grundsätzlich diese Regel bei eBay
auch, was auch unter den AGB zu lesen ist.
Zusätzlich bietet eBay noch die Möglichkeit an, man
kann in besonderen Fällen Gebote streichen. Ein Beispiel wird erwähnt, man habe
sich beim Eintragen des Gebotsbetrages vertippt, und statt EUR 10 flotte EUR
1000 eingetragen. Glücklich wäre ganz bestimmt der Verkäufer, der Kunde aber
weniger, wenn solche offensichtlicher Fehler sich nicht streichen lassen
würden.
Man sollte aber bitte beachten, daß das Streichen
eines Gebotes NICHT dafür da ist, man kann ein Gebot abgeben, wonach man
vielleicht entdeckt, man hat ein besseres Angebot anderswo gesehen, worauf man
das ursprüngliche Gebot streicht.
Ich sage dies, weil mir ab und zu passiert ist, daß
mir ein Kunde über den Weg gelaufen ist, der es als Gewohnheit hat, Gebote
abzugeben und wieder zu streichen. Gebote solcher Käufer streiche ICH lieber von
meiner Gebotsliste, wonach sie bei mir gesperrt werden.
Es heißt in den Bedingungen bei eBay auch, ein
Gebot sei die bindende Zusage, man wolle den Kauf eingehen.
Wieso glauben so manche Leute, bei eBay sollten
sich die Verkäufer immer tadellos benehmen, und die Käufer können sich alles
leisten? Dies ist kein Laden nebenan, wo der Kunde König ist. Dies ist ein Laden
des Vertrauens, und die Zeichen, wonach ich mein Vertrauen dem Kunden gegenüber
abstimmen kann, sind sehr begrenzt. Deswegen werden solchen Zeichen auch sehr
viel Gewicht zugelegt.
Ohne daß ich hier ein Urteil fällen möchte, würde
ich sagen, daß wenn Du mehrmals Gebote gestrichen hat, René, hat sich jemand
vielleicht über Dich beschwert, wonach Du nach den Regeln der unzuverlässigen
Bieter gestrichen wirst.
In Deinem Fall mag es ungerecht sein, aber wie soll
man so etwas wissen können?
Ich persönlich würde - wenn Du bei mir ein Gebot
streichen möchtest - Dir dies gestatten, wenn Du es vorerst mit mir besprochen
hättest, denn ich möchte Dich lieber später als zufriedenen Kunden zurückhaben,
als Dich unzufrieden auf einem Gebot festnageln. Ich würde Dich dabei auch nicht
auf meine Sperrliste eintragen. Aber wenn Du jemals ein Gebot mit einer dummen
Ausrede streichen würdest, wärst Du sofort bei mir in aller Zukunft gesperrt.
Und hättest Du zufällig dabei mehrere Gebote gestrichen - auch wenn es in der
fernen Vergangenheit liegen würde - würde ich auch eine Beschwerde
einreichen.
Nochmals: Ich spreche nicht gerade von Dir, denn
ich habe keine Meinung über Deinen besonderen Fall; alles nur als
Beispiel.
Wie schon oft gesagt kaufe und verkaufe ich ab und
zu mal etwas bei eBay. Ich habe NIE ein abgegebenes Gebot gestrichen,
obwohl ich ein paar Mal schon ein Gebot beräuht habe. Aber als Verkäufer habe
ich oft erlebt, Leute haben bei mir ein Gebot gestrichen, wonach ich erleben
kann, sie kaufen dennoch dieselbe Ware oder eine ähnliche bei einem anderen
Verkäufer in der Hoffnung, sie werden die Ware dabei billiger kriegen
können. Und mir ist auch passiert, daß jemand sein Gebot gestrichen hat, wonach
er dennoch geboten hat, weil er gesehen hat, meine Ware war
beliebt.
Aber - wie ich schon oft hier gepredikt habe: Lest
Euch die Geschäftsbedingungen bei eBay durch. Ganz häufig höre ich von einem
Käufer, daß er/sie neu bei eBay sei. Dies ist aber kein Grund, sich nicht
vorerst mit den Regeln befreundet zu haben.
Gruß - und dennoch viel Spaß beim
Bieten
Henning