Hallo René, hallo Listies,
tja, was sagt man nun dazu? Wie denkt Ihr über eBay? Ist eBay so ein Versteigerungsforum - oder nicht? Ich denke, das war eigentlich der Sinn von eBay . . .
Und wie geht es nun bei so einer 'richtigen' Versteigerung? Kann man sein Gebot zurückziehen? Meistens nicht.
Also - gilt grundsätzlich diese Regel bei eBay auch, was auch unter den AGB zu lesen ist.
Zusätzlich bietet eBay noch die Möglichkeit an, man kann in besonderen Fällen Gebote streichen. Ein Beispiel wird erwähnt, man habe sich beim Eintragen des Gebotsbetrages vertippt, und statt EUR 10 flotte EUR 1000 eingetragen. Glücklich wäre ganz bestimmt der Verkäufer, der Kunde aber weniger, wenn solche offensichtlicher Fehler sich nicht streichen lassen würden.
Man sollte aber bitte beachten, daß das Streichen eines Gebotes NICHT dafür da ist, man kann ein Gebot abgeben, wonach man vielleicht entdeckt, man hat ein besseres Angebot anderswo gesehen, worauf man das ursprüngliche Gebot streicht.
Ich sage dies, weil mir ab und zu passiert ist, daß mir ein Kunde über den Weg gelaufen ist, der es als Gewohnheit hat, Gebote abzugeben und wieder zu streichen. Gebote solcher Käufer streiche ICH lieber von meiner Gebotsliste, wonach sie bei mir gesperrt werden.
Es heißt in den Bedingungen bei eBay auch, ein Gebot sei die bindende Zusage, man wolle den Kauf eingehen.
Wieso glauben so manche Leute, bei eBay sollten sich die Verkäufer immer tadellos benehmen, und die Käufer können sich alles leisten? Dies ist kein Laden nebenan, wo der Kunde König ist. Dies ist ein Laden des Vertrauens, und die Zeichen, wonach ich mein Vertrauen dem Kunden gegenüber abstimmen kann, sind sehr begrenzt. Deswegen werden solchen Zeichen auch sehr viel Gewicht zugelegt.
Ohne daß ich hier ein Urteil fällen möchte, würde ich sagen, daß wenn Du mehrmals Gebote gestrichen hat, René, hat sich jemand vielleicht über Dich beschwert, wonach Du nach den Regeln der unzuverlässigen Bieter gestrichen wirst.
In Deinem Fall mag es ungerecht sein, aber wie soll man so etwas wissen können?
Ich persönlich würde - wenn Du bei mir ein Gebot streichen möchtest - Dir dies gestatten, wenn Du es vorerst mit mir besprochen hättest, denn ich möchte Dich lieber später als zufriedenen Kunden zurückhaben, als Dich unzufrieden auf einem Gebot festnageln. Ich würde Dich dabei auch nicht auf meine Sperrliste eintragen. Aber wenn Du jemals ein Gebot mit einer dummen Ausrede streichen würdest, wärst Du sofort bei mir in aller Zukunft gesperrt. Und hättest Du zufällig dabei mehrere Gebote gestrichen - auch wenn es in der fernen Vergangenheit liegen würde - würde ich auch eine Beschwerde einreichen.
Nochmals: Ich spreche nicht gerade von Dir, denn ich habe keine Meinung über Deinen besonderen Fall; alles nur als Beispiel.
Wie schon oft gesagt kaufe und verkaufe ich ab und zu mal etwas bei eBay. Ich habe NIE ein abgegebenes Gebot gestrichen, obwohl ich ein paar Mal schon ein Gebot beräuht habe. Aber als Verkäufer habe ich oft erlebt, Leute haben bei mir ein Gebot gestrichen, wonach ich erleben kann, sie kaufen dennoch dieselbe Ware oder eine ähnliche bei einem anderen Verkäufer in der Hoffnung, sie werden die Ware dabei billiger kriegen können. Und mir ist auch passiert, daß jemand sein Gebot gestrichen hat, wonach er dennoch geboten hat, weil er gesehen hat, meine Ware war beliebt.
Aber - wie ich schon oft hier gepredikt habe: Lest Euch die Geschäftsbedingungen bei eBay durch. Ganz häufig höre ich von einem Käufer, daß er/sie neu bei eBay sei. Dies ist aber kein Grund, sich nicht vorerst mit den Regeln befreundet zu haben.
Gruß - und dennoch viel Spaß beim Bieten
Henning