Hallo Susanne, mir ist das jetzt erst ein Mal passiert, und Suzanne hat mir gemailt, dass sie bisher noch nie von diesem Problem mit German Parcel Service gehört hat. Ich hatte auch den Fehler gemacht, das Paket nicht als "gift" verschicken zu lassen - weil ich mich nicht getraut hatte, gleich beim ersten Mal danach zu fragen.
Ich denke, die Rechtslage ist soweit klar, dass sie dem Empfänger grundsätzlich auÃer dem Zoll keine Gebühren in Rechnung stellen dürfen. Bei einem "gift" (=Geschenk!) werden sie es womöglich auch gar nicht erst versuchen, denn das fänden Empfänger echter Geschenke sicher nicht sehr originell. Und wenn kein Zoll zu zahlen ist, können sie natürlich auch keine "Zollabwicklung" in Rechnung stellen. Viele GrüÃe Petra
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