Hallo Ute!
an der Zahlung des Zolls führt, wie Karin dagelegt hat, wohl kein Weg vorbei.
ist ja richtig,m aber dieser ist ja schon entrichtet worden, als ich das paket empfing. das finde ich so auch richtig. aber nachher dann noch rechnungen zu bekommen mit forderungen die insgesamt über euro 100.-- ausmachen finde ich nicht richtig.
Aber bezüglich der Bearbeitungsgebühr kann in D und CH eine ganz andere rechtliche Grundlage gelten als in Ö und anderen Ländern Europa, da würde ich mich im jeweiligen Land erst mal bei den Verbraucherverbänden erkundigen.
wie gesagt, ich lasse das erstmal auf sich beruhen und wenn dann mahnungen kommen sollten und die kommen sicher, so wie das geschrieben ist...in so einem tonfall, werde ich mich an den konsumentenschutz hier in österreich wenden und da mal nachfragen. schließlich habe ich ja die bestätigungen vom postmann, wo steht, daß der zoll entrichtet wurde. also für was soll ich dann noch zahlen?!
viele grüße Rene