Hallo liebe Listies,
ich habe heute eine Frage an Euch. Vielleicht habt ihr ja schon ganz ähnliches erlebt. Letzte Woche war ich mal wieder beim Zoll und habe eine Barbie abgeholt. Der Beamte hat nicht nur den Wert der Puppe genommen sondern die Versandkosten noch dazu genommen und davon dann Zoll und MWSt berechnet. Bisher hatte ich sonst immer nur Zoll und MWSt zu zahlen vom alleinigen Wert der Puppe. Von was muss denn nun der Wert berechnet werden? Und weiß jemand von Euch wo das im Zollgesetz steht ? Es scheint mir als wenn der zu zahlende Betrag grade nach Lust und Laune der Beamten ermittelt wird.
Viele Grüße Janina