Hallo liebe Käufer und Verkäufer,
auch wenn ich nichts zur Rechtslage sagen kann, ich verkaufe diverse Sachen auf meiner Homepage. Um mich und den Käufer abzusichern versende ich grundsätzlich vers. Freeway Paket , das ca. 11 DM kostet, 3 oder 4 DM ? mehr als ein Päckchen. Wenn es mehr Teile sind, bezahle ich lieber einen Versandkostenanteil selbst oder sogar alles. Ich bin auf dem Standpunkt, sicher ist sicher und man bekommt keinen Streit und Stress. Wem das zu teuer ist, braucht nicht zu kaufen. Bei Ersteigerungen verlange ich immer, dass mir das Paket versichert zugesandt wird. Ich sehe oft nach, ob der Verkäufer auch anderes anzubieten hat, was meistens der Fall ist, dann hat man im Endefekt die Kosten halbiert. Da ich nur nach speziellen Sachen sehe, lohnt es sich auch mal etwas mehr auszugeben, weil auch die Fahrt zum Flohmarkt einiges kostet und ich nicht voraussehen kann, ob auch wirklich etwas für mich dabei ist.
Viele Grüsse
Monika
----- Original Message ----- From: LovelySissi To: fhcbn Sent: Saturday, October 13, 2001 12:21 PM Subject: Rechtslage ??
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja