Hallo Sonja,
wenn ich etwas ersteigert habe, bitte ich immer darum, es per Paket
oder Einschreiben zu bekommen. Die 4 DM zahle ich gerne. Wenn ich verschicke,
überlasse ich es dem Käufer, wie er den Versandt haben möchte.
Ich weise allerdings immer - auch bereits beim Ebay Angebot - darauf hin,
dass ich für verloren gegangene Päckchen oder einfache Briefe
nicht hafte.
Ich hatte in Amerika ein NRFB-Outfit ersteigert, das - unversichert
- abgeschickt wurde, aber nicht ankam. Ich hatte angefragt, wie wir denn
jetzt weiter verfahren sollten - und die Verkäuferin hat von sich
aus angeboten, mir das Outfit, das sie für sich selbst auch noch einmal
NRFB hatte, als Ersatz zu schicken.
Bei einem zweiten Fall hatte ich leider weniger Glück. Da wurde
eine Skipper unversichert abgeschickt, obwohl ich ausdrücklich gebeten
hatte, sie im versicherten Paket zu schicken. Sie kam nicht an, ich
bat die Verkäuferin um Rückerstattung des Kaufpreises - und habe
leider nichts mehr von ihr gehört. Die ganze Warterei etc. zog sich
länger als drei Monate hin, und letztendlich hatte ich noch nicht
einmal mehr die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben. Aber ich gestehe,
ich hatte auch keine Lust, mich weiter mit ihr oder Ebay oder sonst wem
herumzustreiten.
Viele Grüße
Christel
LovelySissi schrieb:
Hallo
und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich
verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen
ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein
Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der
Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja