Mal was rechtliches zur Info, falls es noch nicht alle gelesen haben:
Der BGH hat heute sein Urteil in Bezug auf ebay-Auktionen
gefällt...betrifft aber auch alle weiteren "Auktions"Häuser - falls es überhaupt
noch welche gibt (?)
Der letzte Absatz der einkopierten Auszüge ist auch für private Verkäufer
wichtig!!!!:
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern
bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben künftig bei
Versteigerungen des Internet-Auktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können
ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von
einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das
Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag",
der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne,
begründete der BGH am Mittwoch sein Urteil.
...
Der BGH hat nun zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil
eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien,
sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot".
...
Nicht abschließend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die
professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten lassen
muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay-Verkäufer teilweise
auch dann als "Unternehmer", wenn sie über einen längeren Zeitraum sehr viele
Artikel via Internet versteigern
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viele Grueße
Constanze