Hallo, Markus und alle,
Markus Schneider schrieb am 25. Jan. 2003 um 19:46 Uhr:
Inzwischen ist hier eine Gesetzeserweiterung im Gespräch, weil eine wichtige Lücke geschlossen werden muß; der Händler macht Werbung mit einem sehr guten Preis, hat dann aber nur sehr wenige Teile da - manchmal nur 1-2 Stk. des so günstigen Artikels, kann dann komischerweise nicht mehr nachordern. Der Kunde ist zwar enttäuscht, nimmt aber dann, weil er nun schon mal da ist, was anderes mit. So geht die Rechnung für den Händler trotzdem auf. Das Gesetz will in Zukunft vorschreiben, das der Händler dann auch verpflichtet ist, eine entsprechend große Menge dieses Angebotes vorweisen zu können. Wenigstens für ein paar Tage sollte diese Ware dann auch im Geschäft präsent sein
So ein Gesetz gibt es schon sehr lange. Der Händler muß Vorrat für zwei Tage haben, es sei denn, es ist ein Restposten. Ein Bekannter von mir hat mit dem Hinweis auf dieses Gesetz vor Jahren doch noch eine Kamera bekommen, die angeblich schon wenige Stunden nach Ladenöffnung ausverkauft war. Aber anscheinend wird es nicht (mehr?) konsequent genug angewendet. Ich vermute, von den großen Ketten wird keine gegen die andere klagen, denn sie handeln alle nach derselben Praxis. Es ist eine großartige kostenlose Werbung, wenn die Presse berichtet, wie es Handgemenge wegen eines Aldi-PCs gegeben hat. Was Besseres kann [Aldi|Lidl|MediaMarkt|usw.] doch gar nicht passieren. Möglicherweise zahlen sie sogar hin und wieder Bußgelder. Es rechnet sich vermutlich trotzdem.
Viele Grüße
Anja