Hallo Sonja,
kannst du unter A. Allgemeine Bestimmungen,
§2. Anmeldung, Sperrung,
Widerruf und Kündigung
Punkt 5. folgendes nachlesen
:
Grundsätzlich steht es dem Nutzer frei, mehrere
eBay-Konten zu eröffnen. Der Mißbrauch mehrerer eBay-Konten, insbesondere bei
der Abgabe von Geboten im Rahmen einer Online-Auktion und/oder bei der Abgabe
von Bewertungen im Rahmen des Bewertungs-Systems, ist verboten.
Damit dürfte deine erste Frage beantwortet sein,
bei deiner zweiten kann ich dir allerdings nicht weiterhelfen.
Wünsche noch einen schönen Tag
Daniela
----- Original Message -----
Sent: Monday, December 10, 2001 11:05
AM
Subject: Ebayname
Hallo Listies, kurze Frage : kann ich mir bei
Ebay auch noch einen 2. Namen zulegen ? Wir teilen uns mit mehreren den Namen,
wel wir nur einen PC und Kreditkarte haben, daher fallen die schlechten
Bewertungen auch auf mich zurück, gibt es soetwas wie einen 2. Account
?
Was kann ich für eine rote Faberge ,NRFB,
perfekter Zustand von Puppe + Box nehmen ? - sind 950 DM zuviel ??
Es dankt euch : Sonja