----- Original Message ----- From: "Gisela Streit" ernst.gisela@t-online.de
Hallo Gisela,
Wenn man von jemand privat etwas kauft (hier: Kleidung) und er beschreibt die Ware als
"guter Zustand" , anschlieÃend wird die Ware zugeschickt und viele Teile sind voller Flecken, verwaschen bzw. beschädigt.
Gilt dann die EU-Vorschrift, daà man die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen kann.<<<
Fernabsatzgesetz: Umtausch / Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ist möglich, ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Verkäufer das Rückporto erstatten. Ob dies auch für Auktionen (nicht Festpreis) gilt ist bisher nicht entgültig geklärt, so wie die Rechtslage zur Zeit meist interpretiert wird gilt diese Regelung bei Auktionen aber nicht.
Beim Kauf von Gebrauchtwaren hat man Abspruch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die jedoch auch von einem gewerlblichen Verkäufer auf 1 Jahr reduziert werden kann. Private Verkäufer können diesen Garantieanspruch komplett ausschlieÃen.
In deinem Fall ist es aber weder eine Gewährleistung noch ein Fall fürs Fernabsatzgesetz.
Du hast etwas in "Gutem Zustand" gekauft und somit auch Anrecht auf eine entsprechende Ware. Es ist egal, ob die Ware von Privat verkauft wurde. Nur ob du deine Ansprüche durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt (hast du eine gute Rechtschutzversicherung, die auch für solche Fälle aufkommt?). Ich würde den Verkäufer um Wandlung / Preisminderung bitten, da die Ware nicht dem versprochenen Zustandm entspricht. Guter Zustand ist zwar ein relativer Begriff, aber beschädigtes Gut fällt da wohl nicht mehr drunter.
Viele GrüÃe, Ute
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