Hallo Sonja, Warenschulden sind immer Holschulden, d.h. daà der Käufer, wenn das Paket/Päckchen verlorengegangen ist, immer Pech gehabt hat. (kann man auch im BGB nachlesen)
Also, wenn Du das Päckchen abgeschickt hast, bist Du aus dem "Schneider".
viele liebe GrüÃe, Jens.
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