Hallo, ich hatte ja versprochen, noch den aktuellen Sachstand zu German Parcel nachzutragen, der in dem ffd-Artikel nicht mehr berücksichtigt ist.
GPS hat mir Ende Juni geschrieben, nachdem ich die Juristin der Verbraucherzentrale Mainz eingeschaltet hatte, dabei aber so getan, als beantworte man einfach nur meinen Brief vom 8. Mai. GPS erklärt, dass durch das Porto in den USA nur der Transport bezahlt werde. "Zölle und Steuern sowie eine Zollabfertigungsgebühr (sofern dies notwendig ist) ist in den Frachtkosten des Versenders nicht enthalten und muss somit vom Empfänger bezahlt werden. In Bezug auf die Zollabfertigungskosten möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir als privater Paketdienst gezwungen sind, alle Sendungen den Zollbehörden vorzuführen. Von den Mitarbeitern des Zolls wird dann entschieden, ob eine Sendung zollamtlich abgefertigt werden muss oder nicht."
Beigefügt ist dann ein Schreiben von USPS, das für Absender in den USA bestimmt ist, soweit ich weiÃ, diesen aber normalerweise nicht ausgehändigt wird. Ich zitiere daraus die wesentlichen Passagen: "Dear valued customer, this is to advise you that recipients of packages mailed from the USA to Europe through the USPS are subject to duties, taxes and an ADMINISTRATIVE FEE for customs clearance. Mailers of packages in the US pay the USPS postage (...) Customs duties, taxes, and the administrative fee are not covered by the postage paid by the mailer, but are the responsibility of the recipient. (...) General Logistic Systems (in Deutschland GPS) charges an administrative fee of 17 Euros for each package for customs clearance. (...)"
Soweit diese Erklärung. Die Gebühr von 17 Euro plus Mehrwertsteuer ist also Vertragsbestandteil zwischen USPS und German Parcel. Nach Auffassung der Juristin von der Verbraucherzentrale hat diese Vereinbarung keine bindende Wirkung für Paketempfänger, da sie weder Kunden von USPS noch von GPS sind, sondern "unbeteiligte Dritte". Ich werde mich noch um eine Stellungnahme des Verbraucherministeriums in Berlin bemühen.
Viele GrüÃe Petra
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