Hallo Ihr Lieben,

also ich habe vor 1 Woche zweimal die dritte Mahnung von GP (bzw. der neuen Firma GLS) kassiert, wobei ich den Zoll natürlich gleich überwiesen habe, es geht also nur um die Gebühr.

Ich sehe das jedenfalls gelassen, als Anspruchtsgrundlage kommt ohnehin nur ein gesetzliches Schuldverhältnis in Betracht, die Geschäftsführung ohne Auftrag, aber die greift definitiv nicht.

GP hat jedenfalls mit Mahnbescheiden gedroht, ich bin gespannt!   :-)

Liebe Grüße

Alexa

petra foede schrieb:
Hallo Susi und alle anderen GP-Genervten,

mein Tipp lautet auch weiterhin: nur die Zollgebühr
überweisen (Satz für Nicht-Gewerbetreibende),
Mahnungen ignorieren oder auf die geltende Rechtslage
verweisen.
Bis heute ist mir kein Fall bekannt, in dem GPS
versucht hätte, die Zusatzgebühren per Mahnbescheid
oder Klage einzutreiben. Falls das bei jemandem der
Fall war - bitte melden.

Gruß
Petra



 --- Jens-Peter Späth <zenzo2@yahoo.com> schrieb: >
Hallo Susi,
  
alle Airmail Letter Post + Economy Surface Sendungen
kommen mit der Deutschen Post.
Nur die Airmail Parcel Post Sendungen (versichert +
unversichert) kommen mit GP.
Ich zahle die GP Rechnungen immer erst nach der 2.
Mahnung, ziehe die Gebühr ab, und schreibe auf den
Überweisungsträger: laut Telefonat ohne Gebühr.

viele Grüße,
Jens & ( Melanie )

PS: Übrigens hat die Geschäftsführung ohne Auftrag
mit
dieser Sache gar nichts zu tun...

 --- "Broscheit, Susanne"
<Susanne.Broscheit@SWKiel.de> schrieb: > Hallo alle
zusammen!
    
Ich möchte das alt bekannte Thema eigentlich nicht
wieder aufwärmen...

Aber gestern habe ich die erste Zollrechnung von
German Parcel bekommen.

Für $ 74,77 soll ich 10,05 Euro Zoll (= 13,5%)
bezahlen, die nicht zu
versteuern sind.
Dazu soll ich eine Zollabwicklungsgebühr von 9,50
Euro plus 16%
Mehrwertsteuer, also insgesamt 11,02 Euro)
      
bezahlen.
    
Ich habe jetzt vor, nur den Zollanteil zu
überweisen, da mir auch die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
geschrieben hat, dass sie
auf dem Standpunkt stehen, die Gebühr sei nicht
gerechtfertigt (nach dem BGB
die Rechtsfigur der sogenannten Geschäftsführung
ohne Auftrag, §§ 677ff,
670 BGB). Es wurde übrigens nie etwas extra
unterschrieben, wie ein Vertrag.
Lediglich die normale Quittierung auf diesem
komischen Gerät an der Haustür
erfolgt (manchmal).
Muss ich eigentlich parallel noch German Parcel
darüber informieren, dass
ich nur den Zoll überweise?

Einige von Euch haben ja bereits so verfahren und
dann Mahnungen von German
Parcel bekommen.
Wie seid Ihr denn genau vorgegangen?
Und was ist bei euch daraus geworden?

Ich habe ja noch 10 Tage mit der Überweisung Zeit,
aber ich würde vorher
ganz gerne wissen, womit ich rechnen muss.....


Um unsere Liste nicht wieder mit diesem Thema zu
überstrapazieren, könnt ihr
mir ja direkt mailen (habe ja eh nur die
Digest-Version von EoFD).

Liebe Grüße
Susi
 
      
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