Hi,
also ich zahle bei GLS immer den Zoll / Umsatzsteuer. Die Gebühren nur, wenn
ich dafür bei der Übergabe den Auftrag unterschreiben mußte (den könnte ich
zwar anfechten, aber das ist mir zu aufwendig).
Um Zoll und Umsatzsteuer kommt man meiner Meinung nach nicht herum, weil
GLS da vermutlich eine Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen könnte
und Auslagen dann zu ersetzen wären.
Die Gebühren, für die ich bei der Übergabe keinen Auftrag unterschrieben
habe, zahle ich nicht. Daher bekomme ich ca. alle 4 Wochen eine Mahnung.
Die ersten beiden hießen noch erste und zweite Mahnung, die ca. 8 folgenden
heißen immer dritte Mahnung und weitere mahngebühren sind nicht dazu gekommen.
In den dritten Mahnungen drohen Sie zwar immer damit, die Forderung gerichtlich
durchzusetzen, aber dem sehe ich recht gelassen entgegen, denn der Anspruch
besteht ja nicht und bislang kamen immer nur weiter dritte Mahnungen.
Außerdem... wer sagt denn, daß die Briefe überhaupt angekommen sind, es waren
bislang keine Einschreiben dabei :-)
Liebe Grüße
Alexa
Trideldudel@aol.com schrieb:
Hi!
Danke! Daran hatte ich auch schon gedacht!
Ich habe nämlich eigentlich auch keinen Nerv, mich jetzt damit herum zu
ärgern!
Es ist ja auch fraglich, ob die Rechtschutzversicherung hier überhaupt greift.
Andererseits gibt es keine Rechtsgrundlage auf der GLS die Gebühren einfordern
kann! Die handeln meines Erachtens in einer Grauzone!
Die 5 Eu würde ich auch eiskalt weglassen!
Viele Grüße
Yvonne