Hallo alle zusammen!
Auf der Homepage von German Parcel und auf der des USPS ist bekanntlich nichts über die neuen Gebühren zur Zollabwicklung zu lesen.
Da auch nicht öffentlich darauf hingewiesen wurde, müsste man doch eigentlich von German Parcel vor Bezahlung eine schriftliche Erklärung (zw. AGB) fordern können!
SchlieÃlich können die viel auf ihre Rechnungen schreiben.
Hat eigentlich überhaupt schon jemand von Euch eine Auskunft von German Parcel bekommen, wo genau geschrieben steht, dass diese Gebühr eingefordert werden kann bzw. wird?
In den online einzusehenden AGB steht jedenfalls nichts. Die beziehen sich nur auf das Versenden ins Ausland.
Es wäre doch schön, die Begründung von German Parcel einmal schriftlich vorliegen zu haben. Damit kann man dann doch mehr anfangen. Es sieht doch ganz so aus, als ob sich für solche Verbraucherbelange niemand so richtig zuständig fühlt. Und die Beratung bei den Verbraucherzentralen ist ja auch kostenpflichtig, so dass man da schon brauchbare Unterlagen bereit haben muss....
Tut mir Leid, dass ich so auf dem Thema herum reite, aber es regt mich halt auf und diese Rechtsunsicherheit ist unerträglich...
Ich erwarte jetzt ein Paket und bin natürlich am Bangen. Man weià ja auch gar nicht, wie die Gebühren berechnet werden usw. Da kann ja dann sonst etwas kommen...
Meine US-Pakete werden übrigens ausschlieÃlich von German Parcel ausgeliefert. Bisher wurden sie auch immer von jemandem entgegen genommen und nicht vor die Haustür gestellt. Auf der Website von German Parcel meine ich übrigens gelesen zu haben, dass die Pakete ausschlieÃlich gegen Unterschrift (von einer Person, von der man annimmt, dass sie dazu berechtigt ist) abgegeben werden. Dass bedeutet dann: Nichts von wegen einfach vor die Tür stellen!
Zitat aus den AGB: "6.3 Die Zustellung von Paketen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Pakete berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn."
Kennt Ihr schon diese Klausel aus den AGB? "6.4 Ablieferungsquittungen werden ohne Berechnung nur im üblichen Geschäftsumfang (5 % der durchschnittlichen Anzahl der täglich übergebenen Pakete eines Versenders) zur Verfügung gestellt. Für darüber hinausgehende Anforderungen von Ablieferbelegen ist German Parcel berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Im Ãbrigen gilt der gegengezeichnete Rollkartenabschnitt sowie die elektronische Erstellung eines Ablieferbeleges als Abliefernachweis."
Zählen die dazu etwa auch neuerdings die Zollabfertigung? Der Paragraph bezieht sich aber nur auf Forderungen gegenüber dem Versender (soweit ich es verstehe)....
So, nun habe ich mal wieder genug spekuliert!
Bis dann.
Susi