Von: petra foede foede20@yahoo.de
Betreff: Re: GLS-Frust
An: barbiedolls@gmx.de
Hallo Anschi,
ich glaube schon, dass es sehr frustrierend ist,
wenn
Dir nicht einmal die Leute in Deiner Anwaltskanzlei
wirklich weiterhelfen können.
Nach meinem Kenntnisstand ist es grundsätzlich so,
dass GLS nicht berechtigt ist, diese Gebühren
einzufordern. Eine Unterschrift auf irgendeinem
Papier
kann ja nichts an der Rechtslage ändern. Das müsste
ja
auch Dein Chef wissen. Echte Sammelklagen gibt es
übrigens nur in den USA, in Deutschland gibt es wohl
nur Musterklagen. Hast Du schon einmal Kontakt zu
einer Verbraucherzentrale aufgenommen? Dort kümmert
man sich in jedem Fall auch um "Kleinkram".
Ob Du Zoll zurückfordern willst, ist GLS mit
Sicherheit egal, denn an diesen Gebühren
partiziperen
sie ja nicht. Die Chancen hierauf stehen meiner
Meinung nach auch gering, denn die Zollforderungen
basieren ja auf einer gesetzlichen Grundlagen. Die
GLS-Gebühren haben mit dem Zoll nichts zu tun!
Viele GrüÃe
Petra
--- barbiedolls@gmx.de schrieb: >
Hallo Leute,
wer hat wie ich den Fall, dass er aufgrund dieser
"erpressten" Erklärung, die man bei Abnahme eines
verzollten Paketes aus den USA unterzeichnen muss,
ebenfalls den Fall, einen Brief zu bekommen? Mir
wurde gesagt, dass ich aufgrund meiner geleisteten
Unterschrift die Gebühr bezahlen MUSS! Meine
Zeilen
an GLS, dass diese Unterschrift mit der Bemerkung
erpresst wurde, ich würde andernfalls mein Paket
nicht bekommen, interessiert GLS anscheinend in
keinster Weise! Wem geht es wir mir? Ist GLS im
Recht? Auf der Bezahlung einer zweiten Gebühr, für
die ich damals noch kein "Papier" unterzeichnen
musste, bestehen sie offensichtlich nicht mehr, da
man mich deutlich gebeten hat, diese eine Rechnung
zu bezahlen. Auch ein bereits gewonnener
Rechtsstreit wegen den Gebühren interessiert GLS
in
keinster Weise. Sie haben den Rechtsstreit u.a.
deshalb verloren, weil sie auf meinen damaligen
Brief wegen der Rechnung und Mahnung nicht
geantwortet haben. Leider wurde die Sache an sich,
wie ich das wollte, nicht geklärt. Denn mir lag
daran, dass die Frage der Berechtigung zur
Ausstellung dieser Gebühr grundsätzlich geklärt
wird, was leider aufgrund des "geringen
Gegenstandswertes" untergegangen ist. GLS hat sich
damit herausgewunden, dass es aufgrund des
geringen
Gegenstandswertes nicht bereit sei, seine Verträge
offenzulegen. Das Gericht hat diesem Argument
stattgegeben! Auch, dass ich in einer
Anwalts-Kanzlei arbeite, hat mir nicht
weitergeholfen, man kann ja mit sowas nichts
verdienen... Mein "Anwalt" hatte diese Sache nur
verfolgt, weil ursprünglich das ZDF einen Beitrag
machen wollte, der dann doch nicht weiter verfolgt
wurde. Eine Sammelklage wäre vielleicht wirksamer,
eine generelle Klärung herbeizuführen. Hoffentlich
greifen die Medien dieses Thema endlich einmal
richtig auf. Ich hab mir vorhin in meinem Frust
schon überlegt, ob ich eine einschlägige Zeitung
anrufe und diese Sache schildere...
Auf meine ÃuÃerung an GLS, dass ich meine gesamten
bislang bezahlten Zölle beim Zollamt zurückfordern
werde, ist GLS gar nicht erst eingegangen.Hat
jemand
von Euch schon mal bezahlten Zoll beim Zollamt
zurückgefordert?
Ãbrigens stand in dem Brief von GLS, dass "die
britische Post, Royal Mail Group, mit der
amerikanischen Post einen Vertrag über die
Paketzustellung der beiden Produkt-Bereiche Air
Parcels und EMS (Express Mail Service)
abgeschlossen
hat. Für die Auslieferung dieser Pakete nach
Deutschland ist die Firma GLS als 100%ige Tochter
der britischen Post verpflichtet, alle Pakete
abzuwickeln."
Da kommt doch Freude auf!? Hab allmählich keine
Lust
mehr, in USA einzukaufen. Gottseidank sind die
meisten meiner Päckchen diesmal mit der Post
gekommen, nur eines kam mit GLS.
Frustrierte Wochenend-Sonnen-GrüÃe! Anschi
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