Hallo,
die Frage betrifft nicht Barbie, aber vielleicht weiß jemand Bescheid.
Wenn man von jemand privat etwas kauft (hier: Kleidung) und er beschreibt die Ware als "guter Zustand" , anschließend wird die Ware zugeschickt und viele Teile sind voller Flecken, verwaschen bzw. beschädigt.
Gilt dann die EU-Vorschrift, daß man die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen kann.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße, Gisela
Hallo Gisela,
so wie ich die EU-Vorschrift gelesen habe, gilt diese nicht für den Verkauf unter reinen Privatleute, sonder nur wenn Du als Privatmensch bei einem Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes (mit angemeldetem Gewerbe) etwas Gebrauchtes kaufst. Bei Verkäufen von Gebrauchtwaren unter reinen Privatleuten gilt "gekauft, wie besehen/beschrieben"; allerdings bin ich der Meinung, daß man bei einer derartigen Abweichung der Ware von der Beschreibung zu einer gemeinsamen kulanten Regelung in Richtung auf eine Rückgabe mit Geldrückzahlung kommen sollte (ich mußte auch schon mal ein versteigertes Gerät wieder zurück nehmen und auch noch sämtliche Portokosten dafür übernehmen, weil es angeblich nicht so wie angegeben funktioniert hat - beim Testlauf vor Verkauf funktionierte es allerdings einwandfrei! - seitdem teile ich auch kleinste Mängel an der Ware mit, auch wenn sie kaum auffallen). Ich hoffe Du kannst Dich in diesem Sinne mit dem Verkäufer einigen (ich habe auch schon einmal für einen defekten Artikel - Modell-Eisenbahnwagen - den kompletten Kaufpreis zurückbekommen und konnte den Artikel trotzdem behalten, da die Rücksendung nur unnötige Kosten für den Verkäufer verursacht hätte, nach einer erfolgreichen Reparatur ist der Artikel zumindest gebrauchsfähig, wenn auch nicht mehr im ursprünglichen Zustand)!
Ich wünsche Dir und allen anderen auf unserer Liste noch ein schönes und sonniges Wochenende.
Liebe Grüße aus Wedel,
Anja-Christine Lassner Müllerkamp 9 c 22880 Wedel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: eof-owner@dolls.de [mailto:eof-owner@dolls.de] Im Auftrag von Gisela Streit Gesendet: Samstag, 4. September 2004 15:02 An: eof@dolls.de Betreff: Generelle Frage zu Privatverkäufen
Hallo,
die Frage betrifft nicht Barbie, aber vielleicht weiß jemand Bescheid.
Wenn man von jemand privat etwas kauft (hier: Kleidung) und er beschreibt die Ware als "guter Zustand" , anschließend wird die Ware zugeschickt und viele Teile sind voller Flecken, verwaschen bzw. beschädigt.
Gilt dann die EU-Vorschrift, daß man die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen kann.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße, Gisela
- (¯·._.·´¯·._ Eye on Fashion Dolls http://www.eofd.de _.·´¯·._.·´¯) http://www.dolls.de/archive/eof/de/ Benutzer "eofd" Passwort "Barbie"
Hallo Listies, die Frage ist natürlich sehr angebracht, da dies ab und zu mal zu Meinungsverschiedenheiten leiten kann. Gesetzlich denke ich, Anja hat schon recht. Interessant ist natürlich, wie man solche unglückliche Lagen überhaupt vermeiden kann - wenn sie vermeidbar sind. Mann sollte die Sprache einfach anschauen. "Gut" - na, ja, aber nach der Meinung von wem? "Schön" - fein, aber mit welchem Blick angeschaut? Und "guter Zustand" - alles relativ. Deshalb nur diese Anregung: Immer absolute Begriffe verwenden, und Fragen, Fragen, Fragen. Als Verkäufer finde ich, könnte ein potentieller Kunde NIE zuviele Fragen stellen. Mir bedeutet es einfach sehr viel, daß der Kunde mit dem Kauf auch zufrieden wird. In diesem Fall wäre es vielleicht anders ausgegangen, wenn man hätte fragen können, ob die Kleider Flecken haben. Oder was nun auch auffällt. Das gesagt stimme ich Anja völlig zu, daß der Verkäufer etwas kulant auftreten und anbieten könnte, daß Gisela diese Ware zurückschicken kann, und daß jeder dabei selber die Rückgabekosten zahlen. Gerecht oder nicht - dadurch wäre der Schade jedenfalls begrenzt. Ein schönes Wochenende an alle! Henning
----- Original Message ----- From: "Anja" anja@a-r-lassner.de To: eof@dolls.de Sent: Saturday, September 04, 2004 3:50 PM Subject: AW: Generelle Frage zu Privatverkäufen
Hallo Gisela,
so wie ich die EU-Vorschrift gelesen habe, gilt diese nicht für den Verkauf unter reinen Privatleute, sonder nur wenn Du als Privatmensch bei einem Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes (mit angemeldetem Gewerbe) etwas Gebrauchtes kaufst. Bei Verkäufen von Gebrauchtwaren unter reinen Privatleuten gilt "gekauft, wie besehen/beschrieben"; allerdings bin ich der Meinung, daß man bei einer derartigen Abweichung der Ware von der Beschreibung zu einer gemeinsamen kulanten Regelung in Richtung auf eine Rückgabe mit Geldrückzahlung kommen sollte (ich mußte auch schon mal ein versteigertes Gerät wieder zurück nehmen und auch noch sämtliche Portokosten dafür übernehmen, weil es angeblich nicht so wie angegeben funktioniert hat - beim Testlauf vor Verkauf funktionierte es allerdings einwandfrei! - seitdem teile ich auch kleinste Mängel an der Ware mit, auch wenn sie kaum auffallen). Ich hoffe Du kannst Dich in diesem Sinne mit dem Verkäufer einigen (ich habe auch schon einmal für einen defekten Artikel - Modell-Eisenbahnwagen - den kompletten Kaufpreis zurückbekommen und konnte den Artikel trotzdem behalten, da die Rücksendung nur unnötige Kosten für den Verkäufer verursacht hätte, nach einer erfolgreichen Reparatur ist der Artikel zumindest gebrauchsfähig, wenn auch nicht mehr im ursprünglichen Zustand)!
Ich wünsche Dir und allen anderen auf unserer Liste noch ein schönes und sonniges Wochenende.
Liebe Grüße aus Wedel,
Anja-Christine Lassner Müllerkamp 9 c 22880 Wedel
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: eof-owner@dolls.de [mailto:eof-owner@dolls.de] Im Auftrag von Gisela Streit Gesendet: Samstag, 4. September 2004 15:02 An: eof@dolls.de Betreff: Generelle Frage zu Privatverkäufen
Hallo,
die Frage betrifft nicht Barbie, aber vielleicht weiß jemand Bescheid.
Wenn man von jemand privat etwas kauft (hier: Kleidung) und er beschreibt die Ware als "guter Zustand" , anschließend wird die Ware zugeschickt und viele Teile sind voller Flecken, verwaschen bzw. beschädigt.
Gilt dann die EU-Vorschrift, daß man die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen kann.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße, Gisela
- (¯·._.·´¯·._ Eye on Fashion Dolls http://www.eofd.de _.·´¯·._.·´¯) http://www.dolls.de/archive/eof/de/ Benutzer "eofd" Passwort "Barbie"
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----- Original Message ----- From: "Gisela Streit" ernst.gisela@t-online.de
Hallo Gisela,
Wenn man von jemand privat etwas kauft (hier: Kleidung) und er beschreibt die Ware als
"guter Zustand" , anschlieÃend wird die Ware zugeschickt und viele Teile sind voller Flecken, verwaschen bzw. beschädigt.
Gilt dann die EU-Vorschrift, daà man die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen kann.<<<
Fernabsatzgesetz: Umtausch / Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ist möglich, ab einem Warenwert von 40 Euro muss der Verkäufer das Rückporto erstatten. Ob dies auch für Auktionen (nicht Festpreis) gilt ist bisher nicht entgültig geklärt, so wie die Rechtslage zur Zeit meist interpretiert wird gilt diese Regelung bei Auktionen aber nicht.
Beim Kauf von Gebrauchtwaren hat man Abspruch die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die jedoch auch von einem gewerlblichen Verkäufer auf 1 Jahr reduziert werden kann. Private Verkäufer können diesen Garantieanspruch komplett ausschlieÃen.
In deinem Fall ist es aber weder eine Gewährleistung noch ein Fall fürs Fernabsatzgesetz.
Du hast etwas in "Gutem Zustand" gekauft und somit auch Anrecht auf eine entsprechende Ware. Es ist egal, ob die Ware von Privat verkauft wurde. Nur ob du deine Ansprüche durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt (hast du eine gute Rechtschutzversicherung, die auch für solche Fälle aufkommt?). Ich würde den Verkäufer um Wandlung / Preisminderung bitten, da die Ware nicht dem versprochenen Zustandm entspricht. Guter Zustand ist zwar ein relativer Begriff, aber beschädigtes Gut fällt da wohl nicht mehr drunter.
Viele GrüÃe, Ute
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Sorry,
da ist mir ein Ssatz entkommen. Es sollte heiÃen:
Fernabsatz gilt nur aber bei gewerblichen Verkäufen.
Viele GrüÃe Ute