Hallo Birgit, das finde ich toll, dass Du dich für WISO zur Verfügung stellen würdest. Nur mit öffentlicher Aufmerksamkeit können wir nämlich weiter kommen. Lass mir doch bitte eine Telefonnummer zukommen, unter der du zu erreichen bist. Meine Emailadresse: foede20@yahoo.de Auch weitere Freiwillige sind sicher willkommen. Ich stehe weiter im Kontakt mit der Mainzer Verbraucherberatung. Ãber diese hat GPS nun mitgeteilt, dass er eine neue Praxis eingeführt hat, nämlich die schriftliche Empfangsbestätigung als Einverständniserklärung zu werten, die Gebühren zu bezahlen. Das wird uns allen künftig drohen! Wer die Unterschrift verweigert, wird das Paket nicht bekommen! Ich habe mittlerweile bereits zwei Mal mit der Pressestelle des Verbraucherministeriums gesprochen, aber von dort leider immer noch keine Antwort erhalten. Ich werde aber dran bleiben.
Viele GrüÃe Petra
--- DSchwerdtf@aol.com schrieb: > Hallo Petra,
ich habe am Freitag in zwei Fällen jeweils die !. Mahnung von GP erhalten. Wenn ich nicht bezahle, ist davon auszugehen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht und ich dann auf jeden Fall erst einmal zahlen muss.
Von den von mir angechriebenen Stellen habe ich noch gar nichts gehört. Die Regulierungsbehörde kann derzeit auch noch nichts sagen.
Hast du schon wieder neue Erfahrungen gemacht?
Falls WISO noch immer Ansprechpartner sucht, bin ich nun doch bereit, mich zur Vefügung zu stellen.
Lieben Gruà Birgit
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----- Original Message ----- From: "petra foede" foede20@yahoo.de To: eof@dolls.de Sent: Sunday, August 25, 2002 8:07 PM Subject: Re: Leider wieder GERMAN PARCEL
Hallo zusammen,
Ich stehe weiter im Kontakt mit der Mainzer Verbraucherberatung. Ãber diese hat GPS nun mitgeteilt, dass er eine neue Praxis eingeführt hat, nämlich die schriftliche Empfangsbestätigung als Einverständniserklärung zu werten, die Gebühren zu bezahlen. Das wird uns allen künftig drohen! Wer die Unterschrift verweigert, wird das Paket nicht bekommen!
sollte das wirklich so rechtsgültig sein hilft es nur die Zusteller "abzunerven":
Jedes Mal die AGBs zeigen lassen. Wenn man Sie euch nicht zeigen bevor ihr Unterschreibt dürfen sie eigentlich auch nicht gültig sein - aber ich bin kein Rechtsanwalt, da Wissen bezieht sich in diesem Fall aufs Internet. Kann man euch die AGBs nicht vorlegen, lasst euch das vom Zusteller schriftlich geben.
Bei den AGBs dann alles durchlesen, aber auch wirklich alles. Klar, das kostet euch viel Zeit, aber den Zusteller auch, und die haben es immer eilig. Wenn das am Tag mehrmals passiert kommen sie in zeitliche Schwierigkeiten, was dann sicherlich auch bei der Zentrale ankommt.
Klar, der Zusteller kann nichts dafür, aber er ist der einzige dem ihr habhaft werdet.
Viele GrüÃe Ute
Hallo zusammen,
ich habe im Internet auf der GP Seite gesucht und gesucht, die AGBs habe ich auch gefunden. Aber nur für Versender, für Empfänger sind auf der Website keine aufgeführt, und deshalb auch kein Wort zum Zoll etc.
Allerdings heiÃt es: 4.3 Sind Speditionsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber German Parcel die Aufwendungen zu ersetzen, die von dem ausländischen Empfänger nicht beglichen wurden.
Setze ich das jetzt um, müsste der USA-Versender für die Verzollungskosten aufkommen, wenn der deutsche Empfänger nicht bezahlt. Allerdings weià ich nicht was in den AGBs von GP-USA steht, noch ob der Vertrag mit GP geschlossen wurde, da der Versand in den meisten Fällen über die USA-Gelbe Post erfolgte.
Viele GrüÃe Ute