Hallo Birgit, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Gegen die Zollgebühren an sich habe ich nie protestiert und die stelle ich auch nicht in Frage. Beschwerden hierüber wären tatsächlich an das Bundesfinanzministerium zu richten. Ich wehre mich gegen die sogenannten Verwaltungsgebühren von German Parcel von 17 Euro plus Mehrwertsteuer, die in meinen Augen völlig überhöht, willkürlich festgesetzt und rechtlich fragwürdig sind. Normalerweise dürfte der Betrag deutlich über der Zollgebühr liegen.
Viele GrüÃe Petra
--- DSchwerdtf@aol.com schrieb: > Hallo Petra,
vielen Dank für deine Nachricht!
Neben den ungeheuren Kosten kommt ja auch noch hinzu, dass ich gegen den Zollbescheid keinen Einspruch mehr einlegen kann.
In meinem Fall datiert der Zollbescheid vom 16.06.2002 - die Einspruchsfrist ist damit schon abgelaufen. Bei den Kopien , die ich von GP bekommen habe, war ohnehin die Rechtsbehelfsbelhrung nicht dabei. Komisch, oder? Da ich das Paket von privat bekommen habe, wäre ein Zollwert von 13,5 % möglich gewesen. Der Zoll hat aber in voller Höhe zugeschlagen und GP hat bezahlt. Jetzt soll ich das tragen? Das ist doch echt die Höhe.
Auch ich werde mich sowohl ans Bundesfinanzministerium als auch an den Verbraucherschutzbeauftragten bei der Bezirksregierung in Detmold wenden. Bin gespannt auf deine News und werde natürlich auch mitteilen, wenn ich etwas erfahren habe.
Nochmals vielen Dank ! Birgit
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