Hallo zusammen,
Petra hat den Brief an das Verbraucherministerium bezüglich GP aufgesetz. Ich werde zu diesem Brief nach Holland und Düsseldorf eine Unterschriftenliste mitnehmen. Wenn ihr geschädigt seit, aber nicht auf eine dieser Börsen kommt, verseht den Brief bitte mit eurer vollständigen Anschrift, druckt ihn aus und sendet ihn an:
Petra Foede Mühlweg 11 55545 Bad Kreuznach
Briefe und Unterschriftenliste werden dann gesammelt an das Verbraucherministerium geschickt. Je mehr sich an der Briefaktion beteiligen, desto mehr Gehör finden wir. Deshalb bitte den Brief auch an Geschädigte ohne Internetanschluss weiterleiten.
Viele GrüÃe Ute Pleh
An das Bundesministerium für Verbraucherschutz Fachreferat 213 11055 Berlin
Betr.: Erhebung von Verwaltungsgebühren durch den privaten Paketdienst German Parcel Service
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unterzeichner dieses Briefes sind Empfänger von Paketen aus den USA oder Kanada, welche durch den privaten Paketdienst German Parcel Service (GPS) zugestellt wurden. Wir alle haben danach für verzollte Pakete als Empfänger - nicht als Auftraggeber! - Rechnungen von GPS erhalten, in denen eine Verwaltungsgebühr von 17 Euro plus Mehrwertsteuer für die ungefragt von GPS selbst vorgenommene Verzollung gefordert wird. Der Empfänger hat nicht die Möglichkeit, sein Paket selbst beim Zoll abzuholen.
Seine Forderung stützt GPS als deutsche Tochter von General Logistic Systems auf eine vertragliche Vereinbarung mit der amerikanischen Post United States Postal Service (USPS), in der es heiÃt: "General Logistic Systems charges an administrative fee of 17 Euros for each package for customs clearance. This fee is not included in the postage paid by the sender and is the responsibility of the recipient." Ausnahmslos alle Pakete, die bei USPS aufgegeben werden, werden in Deutschland von GPS zugestellt.
Nach Auskunft der Verbraucherberatungen hat die Vereinbarung zwischen USPS und General Logistic bzw. German Parcel keinerlei rechtsbindende Wirkung für deutsche Verbraucher, die als Paketempfänger nicht Vertragspartner sind und auch nicht Auftraggeber, sondern unbeteiligte Dritte. Dennoch beharrt GPS auch bei entsprechendem Vorhalt auf seiner Forderung und versendet Mahnungen mit Androhung der Zwangsvollstreckung, wenn lediglich die Zollgebühren überwiesen werden. Verzollt werden übrigens gewerbliche Pakete ab 22 Euro, de facto also alle, denn das Porto wird in den Wert eingerechnet. Für private Pakete gilt eine Wertgrenze von 45 Euro laut GPS.
Mittlerweile ist German Parcel dazu übergegangen, die Unterschrift bei Ãbergabe des Pakets als Einverständniserklärung im Hinblick auf Verzollung und Verwaltungsgebühr auszulegen. In der Regel wird darauf jedoch nicht hingewiesen, der Empfänger erhält nicht einmal eine Durchschrift der Empfangsbestätigung. In der Rechnung steht dann: "Mit Ihrer Unterschrift bei der Auslieferung des Pakets haben Sie sich mit der Verzollung durch German Parcel und mit der Ãbernahme der entstandenen Kosten einverstanden erklärt." Weigert sich der Empfänger im übrigen zu unterschreiben, wird ihm das Paket nicht ausgehändigt!
Diese Geschäftspraktiken betrachten wir als unseriös und rechtswidrig. Dennoch blieben Beschwerden bei Verbraucherberatungen und bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bisher wirkungslos. Es fehle eine Handhabe, rechtlich gegen GPS vorzugehen, heiÃt es.
Als betroffene Verbraucher bitten wir Sie, die nötige Rechtssicherheit für Empfänger von Paketen aus den USA oder Kanada herzustellen, entweder durch direkte Intervention bei GPS oder durch eine eindeutige gesetzliche Regelung.
Ihre Antwort richten Sie bitte an: Petra Foede, Mühlweg 11, 55545 Bad Kreuznach
Mit freundlichem GruÃ