In einer eMail vom 20.07.01 18:52:20 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt dragontear74@web.de:
Hallo Jenny,
Deinen Ärger kann ich gut verstehen. Das ist wirklich eine Unverschämtheit! Die Dame hat jedoch in ihrem Angebot einen tadellosen Zustand zugesagt und darauf würde ich mich auch beziehen und die Puppe zurückgeben. Sie hat eindeutig ihre Seite des Kaufvertrages nicht eingehalten. ( behalte auf alle Fälle die Artikelbeschreibung als Nachweis ). Vielleicht ist sie ja einsichtig und macht keine Probleme. Ansonsten würde ich schon mit einem Anwalt drohen. Schon allein die nachlässige Verpackung beweist ihr Desinteresse an einer guten Abwicklung. Man kann zwar immer mal Pech haben und an jemanden geraten, der nicht so gewissenhaft und ehrlich ist, aber das sollte man nicht hinnehmen, zumal in Deinem Fall der Kaufpreis nicht gerade gering ist. Du kannst die Puppe im beschädigten Zustand ja auch nicht mehr gut verkaufen.
Also, bleib stark und versuche Dich durchzusetzen!
Gruß
Petra