Hallo zusammen, während meines Urlaubs kam ein Paket aus USA an, das meine Tochter entgegengenommen hat. Am Donnerstag nun bekam ich die Rechnung von German Parcel über Zoll und Zollabfertigungsgebühr von 17 Euro. Bis dahin ist ja alles bekannt. Jetzt hing der Rechnung aber folgendes Schreiben bei:
"Sie haben in den vergangenen Tagen ein Paket aus den USA erhalten. Als Paketdienst sind wir verpflichtet, Paktsendungen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, beim zuständigen Zollamt anzumelden und zu verzollen. Mit Ihrer Unterschrift bei der Auslieferung des Pakets haben Sie sich mit einer Verzollung durch German Parcel und mit der Ãbernahme der bei der Verzollung entstandenen Kosten einverstanden erklärt....." (Dann folgen weitere Ausführungen, für welche Sendungen Einfuhrabgaben zu entrichten sind bzw. wie hoch die Grenzen sind, bei denen keine Abgaben zu entrichten sind.)
M.E. ist dieser Passus neu. Ich habe meine Tochter gefragt, ob der Paketdienstler ihr denn mündlich irgend eine Information bzw. irgend ein Info-Blatt gegeben habe - natürlich nicht. Und jetzt frage ich mich, wie kann ich mit meiner Unterschrift mit etwas einverstanden sein, das man mir nicht gesagt hat und das ich erst erfahre, wenn ich bereits die Unterschrift geleistet hat. Also die Frage an die Juristen unter uns - das kann doch wohl so keinen rechtlichen Bestand haben?!!! Was German Parcel damit bezwecken will, ist mir zwar klar, aber so ist es doch der falsche Weg!!
Ich werde in 10 Tagen den Zoll bezahlen und GP mitteilen, dass ich die Abfertigungsgebühr nicht zahlen werde - und dann warte ich mal ab, was passiert.
Es haben ja einige von Euch die Gebühren auch nicht bezahlt - hatte das inzwischen irgendwelche Konsequenzen? Mahnung, Mahnbescheid oder ähnliches?
Viele GrüÃe und einen schönen Sonntag!
Christel
----- Original Message ----- From: "Christel Hasibether" christel@hasibether.de To: "Eye on Fashion Dolls" eof@dolls.de Sent: Sunday, August 25, 2002 2:37 PM Subject: Neues von German Parcel
Hallo Christel,
M.E. ist dieser Passus neu. Ich habe meine Tochter gefragt, ob der Paketdienstler ihr denn mündlich irgend eine Information bzw. irgend ein Info-Blatt gegeben habe - natürlich nicht. Und jetzt frage ich mich, wie kann ich mit meiner Unterschrift mit etwas einverstanden sein, das man mir nicht gesagt hat und das ich erst erfahre, wenn ich bereits die Unterschrift geleistet hat.
wende dich damit sofort an die Verbraucherzentrale, die können dir darüber auskunft geben. Wie wäre es denn wenn du dich für Wiso interviewen lässt?
Viele GrüÃe Ute
Hallo Christel,
bei mir geht es bald rund... ;-))) Ich habe gerade von GP eine 2. Mahnung erhalten, in welcher sie das gerichtliche Mahnverfahren androhen. Jetzt muss ich wohl auch mal bei denen anrufen. Habe insgesamt mittlerweile drei Briefe an GP gesendet. Zwei per Telefax und einen per Einwurfeinschreiben. Und was passierte: KEINE Reaktion. So geht es ja nicht. Morgen muss ich wohl auch mal meinen Frust dezent in der Buchhaltung kundtun......
viele GrüÃe, Jens
--- Christel Hasibether christel@hasibether.de schrieb: > Hallo zusammen,
während meines Urlaubs kam ein Paket aus USA an, das meine Tochter entgegengenommen hat. Am Donnerstag nun bekam ich die Rechnung von German Parcel über Zoll und Zollabfertigungsgebühr von 17 Euro. Bis dahin ist ja alles bekannt. Jetzt hing der Rechnung aber folgendes Schreiben bei:
"Sie haben in den vergangenen Tagen ein Paket aus den USA erhalten. Als Paketdienst sind wir verpflichtet, Paktsendungen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, beim zuständigen Zollamt anzumelden und zu verzollen. Mit Ihrer Unterschrift bei der Auslieferung des Pakets haben Sie sich mit einer Verzollung durch German Parcel und mit der Ãbernahme der bei der Verzollung entstandenen Kosten einverstanden erklärt....." (Dann folgen weitere Ausführungen, für welche Sendungen Einfuhrabgaben zu entrichten sind bzw. wie hoch die Grenzen sind, bei denen keine Abgaben zu entrichten sind.)
M.E. ist dieser Passus neu. Ich habe meine Tochter gefragt, ob der Paketdienstler ihr denn mündlich irgend eine Information bzw. irgend ein Info-Blatt gegeben habe - natürlich nicht. Und jetzt frage ich mich, wie kann ich mit meiner Unterschrift mit etwas einverstanden sein, das man mir nicht gesagt hat und das ich erst erfahre, wenn ich bereits die Unterschrift geleistet hat. Also die Frage an die Juristen unter uns - das kann doch wohl so keinen rechtlichen Bestand haben?!!! Was German Parcel damit bezwecken will, ist mir zwar klar, aber so ist es doch der falsche Weg!!
Ich werde in 10 Tagen den Zoll bezahlen und GP mitteilen, dass ich die Abfertigungsgebühr nicht zahlen werde - und dann warte ich mal ab, was passiert.
Es haben ja einige von Euch die Gebühren auch nicht bezahlt - hatte das inzwischen irgendwelche Konsequenzen? Mahnung, Mahnbescheid oder ähnliches?
Viele GrüÃe und einen schönen Sonntag!
Christel
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Hallo alle aus den USA importierenden und mit GP auf Kriegsfuà lebenden,
bei mir handelte es sich um eine supersüÃe Ponytail Barbie ( die in der nächsten Zeit noch eine besondere Rolle auf meiner Website spielen muss und ich hoffe besonders auf Christels Urteil...), die mit GP geliefert wurde.
Ebenfalls mit dem wohl "neuen" Begleitschreiben.
Nun ist hier in der Listendiskussion über dieses Thema ja ausführlich geschrieben worden und immer wurde nur von EURO 17,-- geredet. Es ist aber in Wirklichkeit noch mehr, was GP einfordert: nämlich EURO 2,72 , was 16% Umsatzsteuer von genau dieser umstrittenen Gebühr entspricht. Somit kommen wir insgesamt auf 19,72 EURO was genau 38,57 DM sind !!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Zollanteil ist bei mit umsatzsteuerfrei gewesen!
Ich habe GP angerufen und die Dame am anderen Ende der Leitung meinte, dass sie die Zollabfertigung direkt im Hause hätten (was immer das auch heiÃen mag) und es entstünden ihnen eben Unkosten, die sie berechtigterweise einziehen würden.
Nun habe ich in Frage gestellt, dass die Zollvorstellung/-Abefertigung tatsächlich einer solch hohen Gebühr bedürfe. Ich selbst könnte meine Pakete günstiger verzollen, obwohl ich insges. 90 km Fahrt hätte! Und weiter führte ich an, dass die Zustellung durch die Post gebührenfrei wäre.
Die junge Dame meinte, die Post hätte ihre Aufwendungen mit Sicherheit an anderer Stelle einkassiert.
Ich beendete das Gespräch mit der Bemerkung, dass ich lediglich die Zollgebühr überweisen würde, da mit den restlichen Kosten noch einiges in der Schwebe wäre.
Meine Damen und Herren, ich finde es schlicht eine Unverschämtheit bei einer Summe - und ich schreibe bewusst in DM!!) von 162,33 DM für die Sendung plus 21,96 DM Zoll nun auch noch 38, 57 DM Vorführgebühr aufwenden zu sollen! Das steht in keinem Verhältnis zum Gesamtwert!
Warum dauert das eigentlich so lange, bis die offiziellen Behörden reagieren?? Ich meine, ich hatte schon mal den Gerichtsvollzieher im Haus wegen einer viel geringeren Summe, allerdings hatte sich der "Streitwert" verhundertfacht!
Was also machen wir? Wieviele sind eigentlich betroffen? Lohnte sich eine Klage? Warum reagiert die Verbraucherzentrale nicht?
Ãbrigens wird in dem Begleitschreiben folgendes ausgeführt: "... Bei einfuhrabgabenpflichtigen Waren nichtkommerzieller Art (privater Absender - privater Empfänger), deren Wert je Sendung 350 EURO nicht übersteigt, werden die Einfuhrabgaben grundsätzlich nach dem günstigeren Pauschalsatz von 13,5% erhoben. Dies bedeutet eine Ersparnis für den Kunden, da im Falle einer Normalverzollung noch 16% Einfuhrumsatzsteuer auf den Waren- und Zollwert in Ansatz gebracht würden...."
Nun, rechnen wir das in meinem Beispiel mit meiner PT mal durch: Bisher war der Zollsatz incl. MwSt ca 21% und das bezog sich auch auf den Shippinganteil! Ich hätte bezahlen müssen 116,77 EURO ! Mit GP sind es 126,95 EURO also 10,18 EURO MEHR!
Mag sein, dass meine Rechnung von einem falschen Zollsatz ausgeht, da es sich ja um eine gebrauchte Puppe handelt. Aber wie wir ja alle wissen, müssen auch gebrauchte Waren ab einer gewissen Preisklasse verzollt werden.
Tja, mal sehen, wie das weitergeht. Liebe GrüÃe Klaus & The Barbie-Gang ------------------------ T O P N E W S auf http://www.barbiedolls.de z. B.: --> noch mehr Lilli-Cartoons und --> Lingerie Barbie #5 und --> Harley-Davidson Barbie #2 --->Silkstone --> Gift Sets
----- Original Message ----- From: "Barbie-Gang" barbie-gang@t-online.de To: "Eye on Fashion Dolls" eof@dolls.de Sent: Monday, August 26, 2002 1:25 AM Subject: Re: Neues von German Parcel
Hallo zusammen,
Nun ist hier in der Listendiskussion über dieses Thema ja ausführlich geschrieben worden und immer wurde nur von EURO 17,-- geredet. Es ist aber
in
Wirklichkeit noch mehr, was GP einfordert: nämlich EURO 2,72 , was 16% Umsatzsteuer von genau dieser umstrittenen
Gebühr
entspricht. Somit kommen wir insgesamt auf 19,72 EURO was genau 38,57 DM
sind
das es der Nettobetrag ist wurde aber von Petra erwähnt, sonst war schon mal von knapp 20 Euro die Rede
Ich habe GP angerufen und die Dame am anderen Ende der Leitung meinte,
dass sie
die Zollabfertigung direkt im Hause hätten (was immer das auch heiÃen mag)
und
es entstünden ihnen eben Unkosten, die sie berechtigterweise einziehen
würden.
Die junge Dame meinte, die Post hätte ihre Aufwendungen mit Sicherheit an anderer Stelle einkassiert.
Folgendes ist auf der USPS-Website zu lesen (in einem Brief an die Washionton Post http://www.usps.com/news/fyi/wpost2_response.htm):
All parcels entering Europe are subject to customs inspection and the assessment of duties and taxes, regardless of who the delivery agent is. This is not new. Under our agreement with Consignia, if duties and taxes are assessed, the recipient pays an administrative fee of 17 euro for customs brokerage. Our previous delivery agents (posts and private companies) also charge a brokerage service fee that varies widely, with some charging more and some charging less than 17 euro.
Nur das ich mich nicht daran erinnern kann jemals bei der Post für eine Verzollung bezahlt zu haben.
Viele GrüÃe Ute