Hallo Daniela!
Danke für Deine Antwort.
Mit der zweiten Unterschrift bestätigst Du GP, dass Du über die nachfolgende Rechnung informiert wurdest und erkennst sie praktisch an. Das ist dann wie eine nachträgliche Beauftragung mit der Zollabwicklung.
Ohne diese Unterschrift erhält man allerdings sein Paket nicht....
Ute sagte letztens man könnte einen Vermerk drauf schreiben von wegen "nur unterzeichnet, um das Paket zu bekommen" oder so. Außerdem könnte man diese Beauftragung innerhalb einer Frist zurück nehmen, da es sich um ein Haustürgeschäft handelt...
Wenn der Paketwert (inklusive Porto) über 45 Euro angegeben ist, wirst Du irgendwann eine Rechnung erhalten.
Falls das Paket als "von privat an privat" (Geschenksendung) deklariert wurde, werden auf diesen Wert 13,5 % Zollpauschalbetrag plus 9,50 Euro Gebühren berechnet. Auf die Gebühren werden noch einmal 16% Mehrwertsteuer erhoben.
Der Zoll ist ja normal. Sonst liegt er allerdings bei 4,5 % plus 16% MwSt auf den Gesamtwert inklusive Zoll und Porto. Das wäre dann in jedem Falle günstiger als bei Abwicklung durch GP (bei deren Gebühren!).
Um den Mehrpreis bei Geschenksendungen aufzuheben, müsste eigentlich ein Wert von mindestens 142,70 Euro angegeben sein....
Liebe Grüße Susi
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: barbiemausi@t-online.de [SMTP:barbiemausi@t-online.de] Gesendet am: Montag, 3. März 2003 13:30 An: Broscheit, Susanne Betreff: Re: Ganz wichtig! German Parcel Frage
Hallo Susanne!
Ich habe vor ein paar tagen das erste mal ein Paket bekommen per GP, wo ich mich sonst wunderte, da die Pakete der Händlerin sonst immer mit der deutschen Post gekommen sind. Ich musste zwei Unterschriften leisten, einmal für den Empfang des Paketes und einmal für die Zollerklärung und hoffe dass ich damit keinen Fehler gemacht habe. NUn bin ich gespannt auf das was da noch kommt.
Bisher hatte ich keine weiteren Schwierigkeiten mit GP. Es war allerdngs heute auch das erste mal, dass ich zwei Unterschriften leisten musste.
Viele Grüße Daniela