Hallo zusammen,
während meines Urlaubs kam ein Paket aus USA an, das meine Tochter
entgegengenommen hat.
Am Donnerstag nun bekam ich die Rechnung von German Parcel über Zoll und
Zollabfertigungsgebühr von 17 Euro. Bis dahin ist ja alles bekannt.
Jetzt hing der Rechnung aber folgendes Schreiben bei:
"Sie haben in den vergangenen Tagen ein Paket aus den USA erhalten. Als
Paketdienst sind wir verpflichtet, Paktsendungen aus Ländern, die nicht
zur EU gehören, beim zuständigen Zollamt anzumelden und zu verzollen.
Mit Ihrer Unterschrift bei der Auslieferung des Pakets haben Sie sich
mit einer Verzollung durch German Parcel und mit der Ãbernahme der bei
der Verzollung entstandenen Kosten einverstanden erklärt....."
(Dann folgen weitere Ausführungen, für welche Sendungen Einfuhrabgaben
zu entrichten sind bzw. wie hoch die Grenzen sind, bei denen keine
Abgaben zu entrichten sind.)
M.E. ist dieser Passus neu. Ich habe meine Tochter gefragt, ob der
Paketdienstler ihr denn mündlich irgend eine Information bzw. irgend
ein Info-Blatt gegeben habe - natürlich nicht. Und jetzt frage ich mich,
wie kann ich mit meiner Unterschrift mit etwas einverstanden sein, das
man mir nicht gesagt hat und das ich erst erfahre, wenn ich bereits die
Unterschrift geleistet hat.
Also die Frage an die Juristen unter uns - das kann doch wohl so keinen
rechtlichen Bestand haben?!!!
Was German Parcel damit bezwecken will, ist mir zwar klar, aber so ist
es doch der falsche Weg!!
Ich werde in 10 Tagen den Zoll bezahlen und GP mitteilen, dass ich die
Abfertigungsgebühr nicht zahlen werde - und dann warte ich mal ab, was
passiert.
Es haben ja einige von Euch die Gebühren auch nicht bezahlt - hatte das
inzwischen irgendwelche Konsequenzen? Mahnung, Mahnbescheid oder ähnliches?
Viele GrüÃe
und einen schönen Sonntag!
Christel