Hallo zusammen,
die Verbraucherzentrale NRW gibt folgende Infos zum Thema AGB:
>>> Zusätzliche Regelungen und Einzelheiten zum Kaufvertrag kann der Händler
im Kleingedruckten festlegen, den so genannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten jedoch nur dann als "wirksam
vereinbart",
wenn der Kunde bei Vertragsabschluss auf die Bedingungen hingewiesen wurde;
wenn er Gelegenheit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen;
wenn er dem Kleingedruckten zugestimmt hat.
Dazu müssen mit dem schriftlichen Kaufvertrag entweder die AGB selbst
unterschrieben werden, oder wenn sie auf der Rückseite des Formulars
abgedruckt sind, muss ein deutlicher Hinweis darauf auf der
Vertragsvorderseite erfolgen. Nur in Ausnahmefällen, etwa beim Kauf aus
Automaten, kann es ausreichen, wenn die AGB deutlich sichtbar aushängen.
Tipp: Gerade bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es immer wieder zum
Streit zwischen Käufer und Verkäufer. Oftmals greifen die AGB zu massiv in
die gesetzlich garantierten Rechte der Kunden ein. Längst nicht jede Klausel
hat Bestand vor Gericht. Im Streitfall helfen die Beratungsstellen der
Verbraucher-Zentralen in den verschiedenen Bundesländern. <<<
Christels Tochter wurde weder darauf hingewiesen, noch hat sie dem
Zugestimmt, noch konnte sie es zur Kenntniss nehmen. Das dürfte für euch
alle gelten, zumindest für die Pakete BEVOR ihr das erste Schreiben mit den
neuen Bedingungen bekommen habt.
Nochmal der Rat: Wendet euch an die zuständigen Verbraucherzentralen, und,
wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, an einen Anwalt.
viele GrüÃe
Ute