Hallo Sonja, wenn ich etwas ersteigert habe, bitte ich immer darum, es per Paket oder Einschreiben zu bekommen. Die 4 DM zahle ich gerne. Wenn ich verschicke, überlasse ich es dem Käufer, wie er den Versandt haben möchte. Ich weise allerdings immer - auch bereits beim Ebay Angebot - darauf hin, dass ich für verloren gegangene Päckchen oder einfache Briefe nicht hafte. Ich hatte in Amerika ein NRFB-Outfit ersteigert, das - unversichert - abgeschickt wurde, aber nicht ankam. Ich hatte angefragt, wie wir denn jetzt weiter verfahren sollten - und die Verkäuferin hat von sich aus angeboten, mir das Outfit, das sie für sich selbst auch noch einmal NRFB hatte, als Ersatz zu schicken. Bei einem zweiten Fall hatte ich leider weniger Glück. Da wurde eine Skipper unversichert abgeschickt, obwohl ich ausdrücklich gebeten hatte, sie im versicherten Paket zu schicken. Sie kam nicht an, ich bat die Verkäuferin um Rückerstattung des Kaufpreises - und habe leider nichts mehr von ihr gehört. Die ganze Warterei etc. zog sich länger als drei Monate hin, und letztendlich hatte ich noch nicht einmal mehr die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben. Aber ich gestehe, ich hatte auch keine Lust, mich weiter mit ihr oder Ebay oder sonst wem herumzustreiten. Viele GrüÃe Christel
LovelySissi schrieb:
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja