Mal was rechtliches zur Info, falls es noch nicht alle gelesen haben:
Der BGH hat heute sein Urteil in Bezug auf ebay-Auktionen gefällt...betrifft aber auch alle weiteren "Auktions"Häuser - falls es überhaupt noch welche gibt (?) Der letzte Absatz der einkopierten Auszüge ist auch für private Verkäufer wichtig!!!!:
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben künftig bei Versteigerungen des Internet-Auktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, begründete der BGH am Mittwoch sein Urteil. ... Der BGH hat nun zugunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil eBay-Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien, sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot". ... Nicht abschließend geklärt ist nach dem Urteil, wer - über die professionellen Händler hinaus - ein Widerrufsrecht gegen sich gelten lassen muss. Die Gerichte der unteren Instanzen betrachten eBay-Verkäufer teilweise auch dann als "Unternehmer", wenn sie über einen längeren Zeitraum sehr viele Artikel via Internet versteigern ---
viele Grueße Constanze