Hallo Alexa, danke für deine mail. stimmt schon, daß ebay darauf hinweist, aber wenn du mich fragst, wenn man den VK fragen muß, ob man das gebot zurückziehen darf, welcher VK sagt dann ja?! also kaum einer. und wieso muß das mit dem VK abgeklärt werden? außerdem kann es ja sein, daß man sich vertippt und das auch öfter. kommt ja immer wieder mal vor, oder nicht? also ich finde das nicht richtig.
das mit den sofort kaufen fand ich aber richtig, denn wenn man da mitbietet, dann sollte man an dem artikel auch wirklich interesse haben. sonst würde ich's auch unfair den anderen gegenüber finden. trotzdem, daß mit dem gebot zurücknehmen sollte nochmal gründlich erneuert und durchdachter gemacht werden,w enn das schon genügt um ausgeschlossen zu werden. noch dazu, so viel hatte ich ja nicht geboten, lächerliche euro 0,50 hat der VK durch den rückzug meines gebotes verloren und bis ende ist da sicher noch einiges hinzugekommen und somit war das auch kein wirklicher verlust.
trotzdem, ich bin sicher, daß da andere sammler mit im spiel sind, die mich verpfiffen haben......so sind eben die sammler untereinader, immer "hilfsbereit". gott sei dank gibt es aber auch noch andere leute, die nicht so sind. wenn ich das nicht wüßte, würde ich mich komplett von anderen sammlern ankapseln, denn darafu hatte ich ja nie bock. zu streiten und hinter dem rücken des anderen zu reden. bei vintage-sammlerin ist das aber wohl so......egal. viele grüße René
----- Original Message ----- From: Alexa Lemm To: r.leithner Sent: Thursday, June 27, 2002 7:00 PM Subject: Re: ebay
Hallo René,
ich kann verstehen, daß Du über die Option der Gebotsrücknahme und die Reaktion von Ebay verwundert bist, ich finde Ebay sollte die Rücknahme von Geboten nicht ganz so einfac machen, damit niemand in "Versuchung" geführt wird, leichtfertig Gebote abzugeben und sie wieder zurückzunehmen.
Allerdings muß ich auch sagen, Ebay weist vor jedem Gebot ausdrücklich darauf hin, daß ein Gebot bindend ist, also nicht ohne weiteres zurückgenommen werden kann. Der Verkäufermuß sich ja auch darauf verlassen können, daß die Leute es ernst meinen und nicht kurz vor Ende der Auktion wieder aussteigen. Mit einem Gebot bekundet man ja seinen Willen zu dem Preis (bzw. dem Agentengebot, also dem Höchstpreis, den man eingegeben hat), zu kaufen, juristisch gesprochen handelt man mit Rechtsbindungswillen. Will man eine Auktion nur beobachten, kann man sie ja entsprechend unter Mein Ebay - Beobachten abspeichern.
Ich hatte selbst mehrfach den Fall, daß ein Bieter gleich am ersten Tag bot (und damit meine Sofort-Kauf-Option, für die ich ja eine zusätzliche Ebaygebühr zahlen muß, gesperrt hat), seine Gebote aber eineen Tag vor Auktionsende zurückzog. Ich habe denjenigen dann gesperrt, weil ich auf solche Aktionen keine Lust habe und auf solche Leute fut verzichten kann.
Anbei noch das Statment von Ebay zur Rücknahme von Geboten (Teil der Ebay-Regeln), die ich Dir mal von de Homepage kopiert habe.
Liebe Grüße
Alexa
Wie kann ich ein Gebot zurücknehmen?
Käufer dürfen ihr Gebot nur unter außergewöhnlichen Umständen zurücknehmen. Auf der Seite Rücknahme eines Gebots wird erklärt, wie Sie Ihr Gebot zurücknehmen können. Außerdem finden Sie dort einige Beispiele für zulässige Gründe für eine Rücknahme.
Rücknahme eines Gebots
Bevor Sie bei eBay ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen sowie sich das Bewertungsprofil des Verkäufers anschauen. Sollten Sie Fragen zu dem jeweiligen Artikel haben, dann können Sie eine E-Mail direkt an den Verkäufer senden, bevor Sie Ihr Gebot abgeben. Bitte beachten Sie: Gebote bei eBay sind bindend .
Unter besonderen Umständen , können Sie Ihr Gebot zurücknehmen.
So ist es zum Beispiel zulässig ein Gebot zurückzunehmen, wenn:
a.. Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben. Sie gaben z.B. 1000,00 EUR ein, anstatt 10,00 EUR. (In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich ein neues Gebot mit den korrekten Gebotsbetrag ab.) b.. Sich die Beschreibung eines Artikels, für den Sie ein Gebot abgegeben haben, wesentlich geändert hat. Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn:
a.. Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben. b.. Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel nicht leisten können. c.. Sie etwas höher geboten haben als Sie ursprünglich vorhatten. Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle die von Ihnen für dieses Angebot abgegebenen Gebote gestrichen. Wenn Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, dann müssen Sie anschließend erneut ein Gebot abgeben.
Die Gesamtzahl all Ihrer Gebotsrücknahmen der letzten 6 Monate wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet. Mehr zum Thema Bewertungs-Forum finden Sie hier .
eBay beobachtet sehr genau, unter welchen Umständen Gebote zurückgenommen werden. Der Missbrauch von Gebotsrücknahmen kann zum Ausschluß vom Handel auf eBay führen. Wenn Sie Gebote innerhalb der letzten 24 Stunden zurücknehmen, setzen Sie sich dem Verdacht aus den Verlauf regelwidrig manipulieren zu wollen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die eBay-AGB dar.
Besondere Rücknahme-Regeln
Sie haben Ihr Gebot mindestens 12 Stunden vor Ablauf des Angebots abgegeben: Eine Rücknahme des Gebots 12 Stunden vor Ablauf des Angebot ist unter den oben dargelegten Grundsätzen möglich . Innerhalb der letzten 12 Stunden vor Ablauf des Angebots ist eine Rücknahme nicht mehr möglich. Sie haben Ihr Gebot innerhalb der letzten 12 Stunden vor Ablauf des Angebots abgegeben: In diesem Falle haben Sie nur 1 Stunde Zeit Ihr Gebot zurückzunehmen. Auch hier gelten für die Rücknahme die oben dargelegten Grundsätze.
Wenn es Ihnen auf Grund der besonderen Rücknahme-Regeln nicht erlaubt ist, Ihr Gebot zurückzunehmen, wenden Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Bitte das Gebot zu streichen an den Verkäufer. Nur der Verkäufer hat in diesem Falle noch die Möglichkeit dazu.
Artikelnummer des fraglichen Angebots
Grund für die Rücknahme:
(max. 80 Zeichen)
Klicken Sie hier, um das Gebot zurückzunehmen.
r.leithner wrote:
Hallo Listies!
ich weiß, über ebay wurde hier schon viel gesprochen und manche mögen es nicht, daß hier wieder darüber gesprochen wird, aber ich möchte euch was erzählen.
also, ich habe geboten und verkauft und auf einmal wurden alle meine auktionen gestrichen. das war nun vor einigen wochen. ich hatte, um ehrlich zu sein, einige auktionen zurückgenommen bzw. meine gebote gestrichen. kurze zeit später, praktisch am nächsten tag, wurde ich gecancelt. danach habe ich mich erneut angemeldet, da ich das sehr ungerecht fand. was passierte jetzt? genau das gleiche und wahrscheinlich nur, weil ich gestern wieder 2 auktionen strich. ein wahrer grund wurde ja nicht angeführt, nur, daß eben rauskam, daß ich erneut angemeldet war. da frage ich mich doch, wieso so eine option angeboten wird, man aber gestrichen wird, wenn man sie benützt? das ist doch sowas von unfair. es kann natürlich auch sein, daß mich jemand "verpetzt" hat, denn einige wußten, daß ich mich neu angemeldet habe. da muß ich dann aber sagen, daß ich froh bin, bei ebay raus zu sein, denn wenn vintage-sammler so zueinander sind, möchte ich da gar nicht mehr mitmachen. ich habe ja schon öfter vom neid der vintage sammler gehört, aber das es soweit geht finde ich echt schlimm. ich bekomme aber schon noch raus, wer dafür verantwortlich ist. hier die mail, die ich nun an ebay schickte:
Sehr geehrte Damen und Herren! soeben bekam ich meine ganzen auktionen, bei denen ich geboten hatte, oder die ich selbst einstellte, gestrichen. das ist nun das zweite mal, innerhalb kurzer zeit. beim ersten mal wurde ich gestrichen, da ich einige auktionen zurückzog bzw. gebote zurücknahm. da frage ich mich doch, wieso diese option zur verfügung gestellt wurde, wenn man, wenn man sie benützt, deswegen gestrichen werden kann? das finde ich ganz und gar nicht fair. dann müßte diese option einfach weggenommen werden, damit sie keiner benützen kann, wenn dies nicht gewünscht wird und das zu einem ausschluß führen kann. da ich das nicht verstand, habe ich mich erneut angemeldet, was zwar nicht von ihnen gewünscht wird, aber ich trotzdem tat, da ich mich ungerecht behandelt fühlte. und nun bekam ich erneut alle gebote gestrichen. lag es daran, daß ich gestern wieder 2 gebote zurücknahm? wenn dies so ist, dann verlange ich von ihnen, daß diese option ein für alle mal rausgenommen wird. das ist doch nicht fair, soetwas anzubieten und wenn man sie benützt, denjenigen dann zu streichen. ich bitte um antwort und um freigabe meiner accounts bzw. einen davon. vielen dank! viele grüße
mal sehen, was nun passiert...jedenfalls finde ich das echt schlimm. zum glück gibt es ja im internet noch andere auktion-häuser.....
was denkt ihr darüber? viele grüße René
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Hallo René, hallo Listies, tja, was sagt man nun dazu? Wie denkt Ihr über eBay? Ist eBay so ein Versteigerungsforum - oder nicht? Ich denke, das war eigentlich der Sinn von eBay . . . Und wie geht es nun bei so einer 'richtigen' Versteigerung? Kann man sein Gebot zurückziehen? Meistens nicht. Also - gilt grundsätzlich diese Regel bei eBay auch, was auch unter den AGB zu lesen ist. Zusätzlich bietet eBay noch die Möglichkeit an, man kann in besonderen Fällen Gebote streichen. Ein Beispiel wird erwähnt, man habe sich beim Eintragen des Gebotsbetrages vertippt, und statt EUR 10 flotte EUR 1000 eingetragen. Glücklich wäre ganz bestimmt der Verkäufer, der Kunde aber weniger, wenn solche offensichtlicher Fehler sich nicht streichen lassen würden. Man sollte aber bitte beachten, daß das Streichen eines Gebotes NICHT dafür da ist, man kann ein Gebot abgeben, wonach man vielleicht entdeckt, man hat ein besseres Angebot anderswo gesehen, worauf man das ursprüngliche Gebot streicht. Ich sage dies, weil mir ab und zu passiert ist, daß mir ein Kunde über den Weg gelaufen ist, der es als Gewohnheit hat, Gebote abzugeben und wieder zu streichen. Gebote solcher Käufer streiche ICH lieber von meiner Gebotsliste, wonach sie bei mir gesperrt werden. Es heißt in den Bedingungen bei eBay auch, ein Gebot sei die bindende Zusage, man wolle den Kauf eingehen. Wieso glauben so manche Leute, bei eBay sollten sich die Verkäufer immer tadellos benehmen, und die Käufer können sich alles leisten? Dies ist kein Laden nebenan, wo der Kunde König ist. Dies ist ein Laden des Vertrauens, und die Zeichen, wonach ich mein Vertrauen dem Kunden gegenüber abstimmen kann, sind sehr begrenzt. Deswegen werden solchen Zeichen auch sehr viel Gewicht zugelegt. Ohne daß ich hier ein Urteil fällen möchte, würde ich sagen, daß wenn Du mehrmals Gebote gestrichen hat, René, hat sich jemand vielleicht über Dich beschwert, wonach Du nach den Regeln der unzuverlässigen Bieter gestrichen wirst. In Deinem Fall mag es ungerecht sein, aber wie soll man so etwas wissen können? Ich persönlich würde - wenn Du bei mir ein Gebot streichen möchtest - Dir dies gestatten, wenn Du es vorerst mit mir besprochen hättest, denn ich möchte Dich lieber später als zufriedenen Kunden zurückhaben, als Dich unzufrieden auf einem Gebot festnageln. Ich würde Dich dabei auch nicht auf meine Sperrliste eintragen. Aber wenn Du jemals ein Gebot mit einer dummen Ausrede streichen würdest, wärst Du sofort bei mir in aller Zukunft gesperrt. Und hättest Du zufällig dabei mehrere Gebote gestrichen - auch wenn es in der fernen Vergangenheit liegen würde - würde ich auch eine Beschwerde einreichen. Nochmals: Ich spreche nicht gerade von Dir, denn ich habe keine Meinung über Deinen besonderen Fall; alles nur als Beispiel. Wie schon oft gesagt kaufe und verkaufe ich ab und zu mal etwas bei eBay. Ich habe NIE ein abgegebenes Gebot gestrichen, obwohl ich ein paar Mal schon ein Gebot beräuht habe. Aber als Verkäufer habe ich oft erlebt, Leute haben bei mir ein Gebot gestrichen, wonach ich erleben kann, sie kaufen dennoch dieselbe Ware oder eine ähnliche bei einem anderen Verkäufer in der Hoffnung, sie werden die Ware dabei billiger kriegen können. Und mir ist auch passiert, daß jemand sein Gebot gestrichen hat, wonach er dennoch geboten hat, weil er gesehen hat, meine Ware war beliebt. Aber - wie ich schon oft hier gepredikt habe: Lest Euch die Geschäftsbedingungen bei eBay durch. Ganz häufig höre ich von einem Käufer, daß er/sie neu bei eBay sei. Dies ist aber kein Grund, sich nicht vorerst mit den Regeln befreundet zu haben. Gruß - und dennoch viel Spaß beim Bieten Henning
Hallo!!!
danke für die rege anteilnahme....
Ohne daß ich hier ein Urteil fällen möchte, würde ich sagen, daß wenn Du mehrmals Gebote gestrichen hat, René, hat sich jemand vielleicht über Dich beschwert, wonach Du nach den Regeln der unzuverlässigen Bieter gestrichen wirst. ja, daß denke ich auch. kann ja nur jemand sein, der dies nicht "vertragen" hat. dabei habe ich nur 2 gebote gestrichen und eines davon war nur euro 0,50 weniger als das, was ich geboten hatte. also wenn da um lächerliche 50 cent do ein damm damm gemacht wird, ist das wie im kinderkarten....ehrlich. beim anderen gebot wars auch nicht viel mehr...
In Deinem Fall mag es ungerecht sein, aber wie soll man so etwas wissen können? eben und ne mail, worum und wieso bekam ich ja nicht....
Ich persönlich würde - wenn Du bei mir ein Gebot streichen möchtest - Dir dies gestatten, wenn Du es vorerst mit mir besprochen hättest, denn ich möchte Dich lieber später als zufriedenen Kunden zurückhaben, als Dich unzufrieden auf einem Gebot festnageln. finde ich eine gute einstellung. nur, wer fragt schon den VK ob man sein gebot zurückziehen kann bzw. darf?! und besser noch, welcher VK, wenn sich kein anderer dafür interessiert, würde dies auch gestatten. noch dazu, wenn ebay das überprüft und sehen, daß man ein gebot zurückgezogen hat, die wissen ja nicht, ob der VK damit einverstanden war. wenn die dann immer nachfragen würden, hätten sie wohl viel zu tun und ich kann mir nicht vorstellen, daß sie das auch machen, nachfragen beim VK.
Ich würde Dich dabei auch nicht auf meine Sperrliste eintragen. dabie finde ich das mit der sperrliste gar nicht so schlecht....
Aber wenn Du jemals ein Gebot mit einer dummen Ausrede streichen würdest, wärst Du sofort bei mir in aller Zukunft gesperrt. Und hättest Du zufällig dabei mehrere Gebote gestrichen - auch wenn es in der fernen Vergangenheit liegen würde - würde ich auch eine Beschwerde einreichen. aber wer sagt schon, ob es eine dumme ausrede ist? da ist ja man ja immer nur vom VK abhängen und steht unter dem seinen handeln. er ist er einem wohlgesonnen, dann ist es kein problem. ist man ihm aber ein dorn im auge, aus welchen grund auch immer, könnte er einem sperren bzw. sich beschweren. also richtig finde ich das nicht. ebay müßte beide seiten anhören, die es gibt.
Nochmals: Ich spreche nicht gerade von Dir, denn ich habe keine Meinung über Deinen besonderen Fall; alles nur als Beispiel. ja, verstehe schon. ist ja auch kein problem....es geht ja auch nicht nur um meinen fall, bin sicher. es gibt andere leute auch,d enen es so geht, oder mal erging.
ich hatte ja auch sachen bei ebay verkauft und alles ging galtt. wenn da nun jemand sein gebot zurückgezogen hätte, wäre es mir nie im leben eingefallen, den zu verpetzen oder gar streichen zu lassen oder dergleichen. jeder kann es sich ja mal anders überlegen und da es so einfach ist, gibt man oft zahlen ein, die man gar nicht wirklich so möchte, oder sich leisten kann. das ist eben zu verführerisch. das müssen sich auch die VK klar werden. denn jeder VK ist auch mal ein käufer.
also, viele grüße René