Hallo alle zusammen!
Ich möchte das alt bekannte Thema eigentlich nicht wieder aufwärmen...
Aber gestern habe ich die erste Zollrechnung von German Parcel bekommen.
Für $ 74,77 soll ich 10,05 Euro Zoll (= 13,5%) bezahlen, die nicht zu versteuern sind. Dazu soll ich eine Zollabwicklungsgebühr von 9,50 Euro plus 16% Mehrwertsteuer, also insgesamt 11,02 Euro) bezahlen.
Ich habe jetzt vor, nur den Zollanteil zu überweisen, da mir auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geschrieben hat, dass sie auf dem Standpunkt stehen, die Gebühr sei nicht gerechtfertigt (nach dem BGB die Rechtsfigur der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff, 670 BGB). Es wurde übrigens nie etwas extra unterschrieben, wie ein Vertrag. Lediglich die normale Quittierung auf diesem komischen Gerät an der Haustür erfolgt (manchmal). Muss ich eigentlich parallel noch German Parcel darüber informieren, dass ich nur den Zoll überweise?
Einige von Euch haben ja bereits so verfahren und dann Mahnungen von German Parcel bekommen. Wie seid Ihr denn genau vorgegangen? Und was ist bei euch daraus geworden?
Ich habe ja noch 10 Tage mit der Überweisung Zeit, aber ich würde vorher ganz gerne wissen, womit ich rechnen muss.....
Um unsere Liste nicht wieder mit diesem Thema zu überstrapazieren, könnt ihr mir ja direkt mailen (habe ja eh nur die Digest-Version von EoFD).
Liebe Grüße Susi
hey leute also das thema finde ich sooo vielseitig...denn in jedem fall sieht das anders aus
ich habe es auch einmal gewagt in den usa zu bestellen und das päckchen kam auch recht schnell und wurde vom zoll geöffnet ausgeleifert hat es die post ...quittieren war nicht nun bin ich ja gespannt was da noch an rechnungen auf mich zukommt wenn ich eure berichte so lese weiß ich garnicht so genau was man da zu erwarten hat ich hatt ja auch den eindruck das sich die zahlungsforderungen von GP in wohlgefallen auflösen aber nun ist das wohl doch wieder aktuell es kann einem wirklich die bestellung in den usa vermiest werden:-(
sendet denn GP die pakete an die post zum ausliefern oder machen die das dann selbst kam bestimmt schon mal zu sprache aber ich hab da bis jetzt nur mit einem auge gelesen denn ich hatte selbst noch keine bestellung aus usa
ciao kathi
Hallo alle zusammen!
Ich möchte das alt bekannte Thema eigentlich nicht wieder aufwärmen...
Aber gestern habe ich die erste Zollrechnung von German Parcel bekommen.
Für $ 74,77 soll ich 10,05 Euro Zoll (= 13,5%) bezahlen, die nicht zu versteuern sind. Dazu soll ich eine Zollabwicklungsgebühr von 9,50 Euro plus 16% Mehrwertsteuer, also insgesamt 11,02 Euro) bezahlen.
Ich habe jetzt vor, nur den Zollanteil zu überweisen, da mir auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geschrieben hat, dass sie auf dem Standpunkt stehen, die Gebühr sei nicht gerechtfertigt (nach dem BGB die Rechtsfigur der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff, 670 BGB). Es wurde übrigens nie etwas extra unterschrieben, wie ein Vertrag. Lediglich die normale Quittierung auf diesem komischen Gerät an der Haustür erfolgt (manchmal). Muss ich eigentlich parallel noch German Parcel darüber informieren, dass ich nur den Zoll überweise?
Einige von Euch haben ja bereits so verfahren und dann Mahnungen von German Parcel bekommen. Wie seid Ihr denn genau vorgegangen? Und was ist bei euch daraus geworden?
Ich habe ja noch 10 Tage mit der Überweisung Zeit, aber ich würde vorher ganz gerne wissen, womit ich rechnen muss.....
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Liebe Grüße Susi
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Hallo Susi,
alle Airmail Letter Post + Economy Surface Sendungen kommen mit der Deutschen Post. Nur die Airmail Parcel Post Sendungen (versichert + unversichert) kommen mit GP. Ich zahle die GP Rechnungen immer erst nach der 2. Mahnung, ziehe die Gebühr ab, und schreibe auf den Ãberweisungsträger: laut Telefonat ohne Gebühr.
viele GrüÃe, Jens & ( Melanie )
PS: Ãbrigens hat die Geschäftsführung ohne Auftrag mit dieser Sache gar nichts zu tun...
--- "Broscheit, Susanne" Susanne.Broscheit@SWKiel.de schrieb: > Hallo alle zusammen!
Ich möchte das alt bekannte Thema eigentlich nicht wieder aufwärmen...
Aber gestern habe ich die erste Zollrechnung von German Parcel bekommen.
Für $ 74,77 soll ich 10,05 Euro Zoll (= 13,5%) bezahlen, die nicht zu versteuern sind. Dazu soll ich eine Zollabwicklungsgebühr von 9,50 Euro plus 16% Mehrwertsteuer, also insgesamt 11,02 Euro) bezahlen.
Ich habe jetzt vor, nur den Zollanteil zu überweisen, da mir auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geschrieben hat, dass sie auf dem Standpunkt stehen, die Gebühr sei nicht gerechtfertigt (nach dem BGB die Rechtsfigur der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff, 670 BGB). Es wurde übrigens nie etwas extra unterschrieben, wie ein Vertrag. Lediglich die normale Quittierung auf diesem komischen Gerät an der Haustür erfolgt (manchmal). Muss ich eigentlich parallel noch German Parcel darüber informieren, dass ich nur den Zoll überweise?
Einige von Euch haben ja bereits so verfahren und dann Mahnungen von German Parcel bekommen. Wie seid Ihr denn genau vorgegangen? Und was ist bei euch daraus geworden?
Ich habe ja noch 10 Tage mit der Ãberweisung Zeit, aber ich würde vorher ganz gerne wissen, womit ich rechnen muss.....
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Liebe GrüÃe Susi
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Hallo Susi und alle anderen GP-Genervten,
mein Tipp lautet auch weiterhin: nur die Zollgebühr überweisen (Satz für Nicht-Gewerbetreibende), Mahnungen ignorieren oder auf die geltende Rechtslage verweisen. Bis heute ist mir kein Fall bekannt, in dem GPS versucht hätte, die Zusatzgebühren per Mahnbescheid oder Klage einzutreiben. Falls das bei jemandem der Fall war - bitte melden.
Gruà Petra
--- Jens-Peter Späth zenzo2@yahoo.com schrieb: > Hallo Susi,
alle Airmail Letter Post + Economy Surface Sendungen kommen mit der Deutschen Post. Nur die Airmail Parcel Post Sendungen (versichert + unversichert) kommen mit GP. Ich zahle die GP Rechnungen immer erst nach der 2. Mahnung, ziehe die Gebühr ab, und schreibe auf den Ãberweisungsträger: laut Telefonat ohne Gebühr.
viele GrüÃe, Jens & ( Melanie )
PS: Ãbrigens hat die Geschäftsführung ohne Auftrag mit dieser Sache gar nichts zu tun...
--- "Broscheit, Susanne" Susanne.Broscheit@SWKiel.de schrieb: > Hallo alle zusammen!
Ich möchte das alt bekannte Thema eigentlich nicht wieder aufwärmen...
Aber gestern habe ich die erste Zollrechnung von German Parcel bekommen.
Für $ 74,77 soll ich 10,05 Euro Zoll (= 13,5%) bezahlen, die nicht zu versteuern sind. Dazu soll ich eine Zollabwicklungsgebühr von 9,50 Euro plus 16% Mehrwertsteuer, also insgesamt 11,02 Euro)
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Hallo Ihr Lieben,
also ich habe vor 1 Woche zweimal die dritte Mahnung von GP (bzw. der neuen Firma GLS) kassiert, wobei ich den Zoll natürlich gleich überwiesen habe, es geht also nur um die Gebühr.
Ich sehe das jedenfalls gelassen, als Anspruchtsgrundlage kommt ohnehin nur ein gesetzliches Schuldverhältnis in Betracht, die Geschäftsführung ohne Auftrag, aber die greift definitiv nicht.
GP hat jedenfalls mit Mahnbescheiden gedroht, ich bin gespannt! :-)
Liebe GrüÃe
Alexa
petra foede schrieb:
Hallo Susi und alle anderen GP-Genervten,
mein Tipp lautet auch weiterhin: nur die Zollgebühr überweisen (Satz für Nicht-Gewerbetreibende), Mahnungen ignorieren oder auf die geltende Rechtslage verweisen. Bis heute ist mir kein Fall bekannt, in dem GPS versucht hätte, die Zusatzgebühren per Mahnbescheid oder Klage einzutreiben. Falls das bei jemandem der Fall war - bitte melden.
Gruà Petra
--- Jens-Peter Späth zenzo2@yahoo.com schrieb: > Hallo Susi,
alle Airmail Letter Post + Economy Surface Sendungen kommen mit der Deutschen Post. Nur die Airmail Parcel Post Sendungen (versichert + unversichert) kommen mit GP. Ich zahle die GP Rechnungen immer erst nach der 2. Mahnung, ziehe die Gebühr ab, und schreibe auf den Ãberweisungsträger: laut Telefonat ohne Gebühr.
viele GrüÃe, Jens & ( Melanie )
PS: Ãbrigens hat die Geschäftsführung ohne Auftrag mit dieser Sache gar nichts zu tun...
--- "Broscheit, Susanne" Susanne.Broscheit@SWKiel.de schrieb: > Hallo alle zusammen!
Ich möchte das alt bekannte Thema eigentlich nicht wieder aufwärmen...
Aber gestern habe ich die erste Zollrechnung von German Parcel bekommen.
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Ich habe jetzt vor, nur den Zollanteil zu überweisen, da mir auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geschrieben hat, dass sie auf dem Standpunkt stehen, die Gebühr sei nicht gerechtfertigt (nach dem BGB die Rechtsfigur der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff, 670 BGB). Es wurde übrigens nie etwas extra unterschrieben, wie ein Vertrag. Lediglich die normale Quittierung auf diesem komischen Gerät an der Haustür erfolgt (manchmal). Muss ich eigentlich parallel noch German Parcel darüber informieren, dass ich nur den Zoll überweise?
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