Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja
Hallo Sonja, es tut mir deinetwegen leid, denn ich glaube, daß ein unversichertes Päckchen, das verlorengegangen ist, auch bedeutet, Du müßtest Deinem Käufer seinen Betrag ersetzen. Dieses Risiko geht man ein in dem Moment, wo man nicht als Paket, sondern als Päckchen etwas verschickt. Ich verschicke auch als Päckchen, es sei denn, die Kosten fürs Päckchen übersteigen die Kosten eines Paketes - oder die Wert der Ware ist besonders groß. Und natürlich muß man auch geräumige Zeit lassen, damit das Päckchen wirklich auch verloren sein muß - aber da würde ich die Rückerstattung unter der Bedingung abgeben, daß beim Auftauchen des Päckchens beim Käufer, muß dieser es sofort an den Verkäufer (Dich) zurückschicken. Dann kann man sich natürlich über die Versandgebühren dabei streiten, aber das bleibt hoffentlich der geringste Teil der Geschichte. Zurück bleibt natürlich der Gedanke, in welchem Umfang man dem Käufer glauben kann, wenn er das Päckchen als vermißt meldet. Vergleiche mal die momentane Lage mit den Bewertungen des Käufers. Wenn Du denkst, der Käufer ist vertrauenswert, würde ich ihm seine Zahlung erstatten - besonders wenn ich daran denke, ich könnte ihn nochmals zukünftig als Kunde wiedersehen. Schwierige Lage ist es jedoch - und ich wünsche Dir viel Glück damit. Gruß, Henning ----- Original Message ----- From: LovelySissi To: fhcbn Sent: Saturday, October 13, 2001 12:21 PM Subject: Rechtslage ??
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja
ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ?
Hallo Ihr lieben Listies....
Alexa, Yvonne und wie Ihr alle heisst.....
daher meine Devise bei der nächsten Dollsendung:
ich verschicke grundsätzlich nur noch als versichertes PAKET das sind mal schlappe 11,- DM... Wenn man bedenkt, was ihr ein Geld ausgebt für Euer Hobby, dann dürften Euch die 11,- DM Porto doch nicht zuviel sein oder?!! wünsche Euch allen ein schönes WE bis demnächst Eleonore
Hallo liebe Käufer und Verkäufer,
auch wenn ich nichts zur Rechtslage sagen kann, ich verkaufe diverse Sachen auf meiner Homepage. Um mich und den Käufer abzusichern versende ich grundsätzlich vers. Freeway Paket , das ca. 11 DM kostet, 3 oder 4 DM ? mehr als ein Päckchen. Wenn es mehr Teile sind, bezahle ich lieber einen Versandkostenanteil selbst oder sogar alles. Ich bin auf dem Standpunkt, sicher ist sicher und man bekommt keinen Streit und Stress. Wem das zu teuer ist, braucht nicht zu kaufen. Bei Ersteigerungen verlange ich immer, dass mir das Paket versichert zugesandt wird. Ich sehe oft nach, ob der Verkäufer auch anderes anzubieten hat, was meistens der Fall ist, dann hat man im Endefekt die Kosten halbiert. Da ich nur nach speziellen Sachen sehe, lohnt es sich auch mal etwas mehr auszugeben, weil auch die Fahrt zum Flohmarkt einiges kostet und ich nicht voraussehen kann, ob auch wirklich etwas für mich dabei ist.
Viele Grüsse
Monika
----- Original Message ----- From: LovelySissi To: fhcbn Sent: Saturday, October 13, 2001 12:21 PM Subject: Rechtslage ??
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja
Hallo Sonja, Warenschulden sind immer Holschulden, d.h. daà der Käufer, wenn das Paket/Päckchen verlorengegangen ist, immer Pech gehabt hat. (kann man auch im BGB nachlesen)
Also, wenn Du das Päckchen abgeschickt hast, bist Du aus dem "Schneider".
viele liebe GrüÃe, Jens.
__________________________________________________________________
Es ist soweit: das Nokia Game beginnt. Sei bereit für das multimediale Abenteuer. Melde dich bis zum 3. November bei http://de.promotions.yahoo.com/info/nokiagame an!
Hallo Sonja, wenn ich etwas ersteigert habe, bitte ich immer darum, es per Paket oder Einschreiben zu bekommen. Die 4 DM zahle ich gerne. Wenn ich verschicke, überlasse ich es dem Käufer, wie er den Versandt haben möchte. Ich weise allerdings immer - auch bereits beim Ebay Angebot - darauf hin, dass ich für verloren gegangene Päckchen oder einfache Briefe nicht hafte. Ich hatte in Amerika ein NRFB-Outfit ersteigert, das - unversichert - abgeschickt wurde, aber nicht ankam. Ich hatte angefragt, wie wir denn jetzt weiter verfahren sollten - und die Verkäuferin hat von sich aus angeboten, mir das Outfit, das sie für sich selbst auch noch einmal NRFB hatte, als Ersatz zu schicken. Bei einem zweiten Fall hatte ich leider weniger Glück. Da wurde eine Skipper unversichert abgeschickt, obwohl ich ausdrücklich gebeten hatte, sie im versicherten Paket zu schicken. Sie kam nicht an, ich bat die Verkäuferin um Rückerstattung des Kaufpreises - und habe leider nichts mehr von ihr gehört. Die ganze Warterei etc. zog sich länger als drei Monate hin, und letztendlich hatte ich noch nicht einmal mehr die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben. Aber ich gestehe, ich hatte auch keine Lust, mich weiter mit ihr oder Ebay oder sonst wem herumzustreiten. Viele GrüÃe Christel
LovelySissi schrieb:
Hallo und schönes Wochenede, ich habe mal eine Frage zur Rechtslage. Ich verkaufte eine Barbie und schickte sie nach Bezahlung als Päckchen ab, leider ist sie nicht angekommen und der Käufer verlangt nun sein Geld zurück . Was mache ich jetzt ? Der Nachforschungsantrag von der Post hat sie auch nicht gefunden . Sonja